16.02.2023
Überblick zur Zulassungssituation der Pflanzenschutzmittel im Forst für das Jahr 2023 - Blickpunkt Waldschutz Nr. 1/2023
von Emanuel Geier und Andreas Hahn

Mit dieser Ausgabe unseres Newsletters „Blickpunkt Waldschutz“ möchten wir Ihnen wie zu jedem Jahresbeginn einen Überblick über die aktuelle Zulassungssituation der wichtigsten Pflanzenschutzmittel im Forstsektor geben. Hinweisen möchten wir besonders auf die vor Kurzem seitens des BVL erteilte Zulassungsverlängerung des Insektizids "KARATE® FORST flüssig" zur Polterbehandlung und Rüsselkäferbekämpfung, sowie auf die Verringerung der zulässigen Durchlassgrößen bei Köderstationen zur Mäusebekämpfung (NT680-2).

1. Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln im Forst

Im Einsatzgebiet Forst stehen den Waldbesitzenden insbesondere bei der Borkenkäfer-, Rüsselkäfer- und der Mäusebekämpfung chemische Pflanzenschutzmittel (PSM) zur Verfügung: Aber immer nur als letztes Mittel der Wahl, nach Ausschöpfung aller nicht-chemischen Maßnahmen, auf Basis einer Prognose und nur, wenn Gefahr im Verzug besteht. Nur dann kann eine auf das Minimum beschränkte Pflanzenschutzmittel-Anwendung nach guter fachlicher Praxis in Erwägung gezogen werden.

1.1 Grundsätzliche Anmerkungen

Aufgrund der befristeten Zulassung von Pflanzenschutzmitteln kommt es vor, dass sich im Laufe eines Kalenderjahres die Zulassungssituation ändern kann. Im Hinblick auf unvorhersehbare, kurzfristige Änderungen im Zulassungsgeschehen – z.B. aufgrund eines amtlichen Widerrufs eines Pflanzenschutzmittels – sind die nachfolgenden Angaben zu den Indikationen ohne Gewähr.
Den aktuellen Zulassungsstatus der Pflanzenschutzmittel finden Sie in der Online-Datenbank »Pflanzenschutzmittel« des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Informieren Sie sich bitte entsprechend der guten fachlichen Praxis grundsätzlich vor jedem Pflanzenschutzmitteleinsatz über die aktuelle Zulassungssituation in der Online-Datenbank »Pflanzenschutzmittel« des BVL.
Nach dem Erlöschen einer Zulassung bestehen gesetzliche Abverkaufsfristen für den Handel und Aufbrauchsfristen für den Anwender. So ist der Abverkauf von Pflanzenschutzmitteln nach Ablauf der Zulassung für einen Zeitraum von 6 Monaten legitim. Anwender haben darüber hinaus weitere 12 Monate Zeit, um diese PSM aus ihrem Bestand anzuwenden. So ergibt sich für Anwender ein reguläres Zeitfenster von insgesamt 18 Monaten nach Zulassungsende, um Restmittel aufzubrauchen.
Achtung: Bei einem amtlichen Widerruf einer Zulassung durch das BVL können veränderte Übergangsfristen gelten oder teilweise auch gar nicht erst gewährt werden. Nicht mehr zugelassene PSM außerhalb der Aufbrauchfrist sollten ordnungsgemäß entsorgt werden. Manche PSM können darüber hinaus im Einzelfall gesetzlichen Beseitigungspflichten unterliegen. Dies gilt für Mittel, die einen in der EU nicht (mehr) genehmigten Wirkstoff enthalten oder die unter ein komplettes Verbot durch die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung fallen.
Beachten Sie bei allen Pflanzenschutzmittelanwendungen die Anwendungsbestimmungen und Auflagen der jeweiligen Mittel. Für die Behandlung von Rüsselkäfer, für die Polterbehandlung sowie für die Mäusebekämpfung in Forstkulturen gibt es zudem entsprechende Merkblätter der LWF:

1.2 Insektizide für die Borkenkäfer- und Rüsselkäferbekämpfung

Wichtige Neuigkeiten sind, wie eingangs bereits erwähnt, jüngst zur Borkenkäferbekämpfung am Holzpolter und zur Rüsselkäferbehandlung auf Jungwuchsflächen erschienen: Die Zulassung des Insektizids "KARATE® FORST flüssig" wurde bis zum 30. September 2023 verlängert - und zwar unter Beibehaltung der bisher geltenden Anwendungsbestimmungen. Es handelt sich um eine verfahrensbedingte Wiederzulassung. Die Entscheidung über die Wiederzulassung steht nach wie vor aus.
"KARATE® FORST flüssig" verbleibt damit im Forst befristet das einzige Insektizid mit aktueller Zulassung gegen rinden- und holzbrütende Borkenkäfer sowie gegen Rüsselkäfer (siehe nachfolgende Tabelle).
Pflanzenschutzmittelrinden-/ holzbrütende Borkenkäfer RüsselkäferbehandlungZulassungsende
Karate Forst flüssigjaja30.09.2023
Momentan ist für die beiden genannten Anwendungszwecke (Behandlung gegen bestimmte Borken- und Rüsselkäferarten) neben "KARATE® FORST flüssig“ lediglich noch der Einsatz der Mittel „Cyperkill® Forst“ oder „Forester®“ denkbar. Dies ist jedoch nur noch bis zum Ende deren Aufbrauchsfristen am 30. April 2023 möglich. Weil beide Mittel als bienengefährlich eingestuft sind, ist deren Verwendung bis dahin allerdings (ohne eine vorherige Ausnahmegenehmigung) nur außerhalb bestimmter Schutzgebiete erlaubt (vgl. hierzu Blickpunkt Waldschutz 10/2022 sowie das bereits weiter oben genannte Merkblatt zur Borkenkäferbehandlung an Holzpoltern).

Auswirkungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung auf die Waldbewirtschaftung - Blickpunkt Waldschutz 10/2022 Externer Link

1.3 Rodentizide zur Bekämpfung von Scher-, Erd-, Feld- und Rötelmaus im Forst

Die Zulassungssituation der im Bereich „Forst“ einsetzbaren Rodentizide hat sich im Vergleich zu unserer letzten Meldung aus dem September 2022 (Blickpunkt Waldschutz 17/2022) nicht verändert. In der genannten Ausgabe sowie in vorhergehenden Exemplaren des „Blickpunkt Waldschutz“ wiesen wir bereits darauf hin, dass bei einigen Rodentiziden die Anwendungsbestimmungen im Jahr 2019 durch das BVL präzisiert wurden (nähere Informationen dazu finden Sie im Blickpunkt Waldschutz 16/2022).
Mit der Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung im Jahr 2021 wurden darüber hinaus die forstlich eingesetzten Rodentizide in einer Vielzahl von Schutzgebietskategorien verboten. Betroffen sind unter anderem Naturschutzgebiete, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler, gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des §30 BNatSchG sowie FFH-Gebiete. Die Details zu dieser 5. Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung können Sie im Blickpunkt Waldschutz 10/2022 nachlesen.

Auswirkungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung auf die Waldbewirtschaftung - Blickpunkt Waldschutz 10/2022 Externer Link

Weitere Informationen zur Vorbeugung, zum Monitoring und zu Maßnahmen der Schadensabwehr finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link:

Vorbeugung, Maßnahmen der Schadensabwehr und Kontrolle - Erd-, Feld- und Rötelmäuse Externer Link

Bitte beachten Sie, dass sich die Anwendungsbestimmung NT680 in NT680-2 geändert hat. Dadurch wurde die vorgegebene Durchlassgröße der Köderstation von 6 cm auf 3,5 cm reduziert!
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die im Forst zugelassenen Rodentizide, deren Zulassungsende und die jeweils einschlägigen Schadorganismen:
SchadorganismusPflanzenschutzmittelZulassungsende
SchermausDetia Wühlmausköder Neu31.12.2024
SchermausRatron Schermaus-Sticks30.04.2025
SchermausWühlmaus-Köder31.12.2024
SchermausWühlmausköder Arrex31.12.2024
SchermausWÜHLMAUS-KÖDER RATZIA31.12.2024
SchermausWühlmausköder WUELFEL31.12.2024
Erdmaus, Feldmaus, RötelmausRatron Gift-Linsen / Ratron Gift-Linsen Forst30.04.2025
Erdmaus, Feldmaus, RötelmausRatron Giftweizen30.04.2025
FeldmausARVALIN / Arvalin Forte / Giftweizen ArvaStop30.04.2025

1.4 Repellent / Wildschadensverhütungsmittel

Zur Abwehr von Verbiss-, Fege- und Schälschäden stehen die gängigen Wildschadensverhütungsmittel nach wie vor zur Verfügung. Für einige der Pflanzenschutzmittel in diesem Wirkungsbereich laufen nach momentanem Stand in diesem Jahr die Zulassungen aus (siehe nachfolgende Tabelle).
PflanzenschutzmittelZulassungsende
Certosan31.08.2023
Cervacol Extra31.08.2024
EPSOM31.08.2024
proagro Schäl- und Fraßstopp31.08.2023
proagro Wildverbissschutz31.08.2023
Trico31.08.2024
Versus extra31.08.2024
WildStopp31.08.2023
Wöbra31.08.2023
Stand: Die Tabellen fassen den Kenntnisstand vom 14. Februar 2023 zusammen. Der Abruf der BVL-Datenbank erfolgte am 14.02.23 mit Datenstand vom 01.02.2023.