Stand: 30.08.2023
FAQs zur Borkenkäferbekämpfung

Borkenkäferfalle mit vielen gefangenen Käfern

Borkenkäferfalle (© LWF)

Aufgrund der immer wieder auftauchenden Fragen rund um das Thema Borkenkäferbekämpfung hat sich das Team Borkenkäfer der LWF entschlosssen, eine FAQ-Seite mit den wichtigsten Fragen rund um die Themen Biologie, Bekämpfung, rechtliche Grundlagen sowie Fördermöglichkeiten in Bayern in einer möglichst übersichtlichen Form zu präsentieren.

Nachfolgend sind die meist gestellten Fragen - nach Schwerpunkten gegliedert - dargestellt.

Die Käfer überwintern im Baum unter der Rinde oder im Boden. Untersuchungen zeigen, dass in der Regel nur ein Teil der flugbereiten Käfer im Boden überwintert (10 bis 30 %; z.B. Biermann, 1977). Der weitaus größere Teil überwintert als Käfer, Puppe oder Larve unter der Rinde. Gerade bei einem langen warmen Herbst entwickeln sich im September angelegte Bruten auch noch unter der Rinde fertig.

Der Landesforstbetrieb NRW hat Untersuchungen durchgeführt, wie viele Käfer in kleinen Rindenstücken überwintern. Auch wenn äußerlich an etwa 2 €-großen Rindenstücken nur wenige Käfer sichtbar waren, zeigten Laboruntersuchungen, dass die Käfer in 3 Etagen innerhalb der Rinde leben können. Hochrechnungen ergaben so mehr als 10.000 Käfer je Baum! Wenn es gelingt, diese zu einem Großteil abzuschöpfen, so ist das Befallsrisiko für das kommende Jahr wirkungsvoll gemindert. Es lohnt sich also auch, heruntergefallene Rindenstücke einzusammeln und unschädlich zu machen.

Dazu müssen nicht nur den Sommer über, sondern auch im Herbst und Winter befallene Bäume gesucht und aufgearbeitet werden. Denn auch bei kühleren Temperaturen im Herbst fressen die Larven unter der Rinde weiter, verpuppen sich und werden zu Jungkäfern. Dabei lockert sich die Rinde und fällt ab. Fertige Jung- und Altkäfer können in dieser am Boden liegenden Rinde ohne Verluste überwintern oder sich in den Boden zurückziehen. Dann sind sie für weitere Bekämpfungsmaßnahmen nicht mehr erreichbar. Häufig sprengt Winterfrost spätestens im Januar/Februar lockere Rinde von befallenen Bäumen ab und erschwert so die vollständige Sanierung von Borkenkäferbefallsherden.

Buchdruckerbefall lässt sich bereits zu Beginn des Befallsgeschehens am Auswurf braunen Bohrmehls erkennen, das sich am Stammfuss, in Rindenschuppen, Spinnweben und auf der Bodenvegetation sammelt. Späte – für die Bekämpfung zu späte – Befallskennzeichen sind Spechtabschläge, Abfallen der Rinde, Kronenverfärbung von unten nach oben oder Nadelverlust der Krone im grünen Zustand.

Bei Kupferstecherbefall in Altbeständen gibt es keine Möglichkeit der frühen Befallsdiagnose. Meist dauert es mehrere Monate, bis die befallenen Bäume zeichnen - die Krone verfärbt sich vom Gipfel abwärts rotbraun, die Nadeln fallen ab.

Ja, aber nach den Maßgaben des integrierten Pflanzenschutzes und den Vorgaben der guten fachlichen Praxis, sowie der Anwendungsbestimmunen und -auflagen.

Die Maßgaben des integrierten Pflanzenschutzes im Wald streben eine Minimierung des PSM-einsatzes an. Als letztes Mittel der Wahl ist es möglich, nach Ausschöpfung aller präventiven sowie biologischen, mechanischen und technischen Maßnahmen, die auf ein Minimum beschränkte Regulierung von Schadorganismen mit Hilfe von zugelassenen PSM in Erwägung zu ziehen. Ist der Einsatz von PSM nicht zu umgehen, so hat dieser gemäß den Regeln der "guten Fachlichen Praxis" sowie nach den spezifischen Anwendungsbestimmungen und -auflagen zu erfolgen. Der Anwender von PSM muss sachkundig im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) sein.

Im Merkblatt „Borkenkäferbehandlung an Holzpoltern“ finden Sie Informationen, wann es im Rahmen der Fichtenborkenkäferbekämpfung notwendig werden kann, lagerndes Holz vor Borkenkäferbefall zu schützen oder gegen Käferausflug mit Hilfe von Pflanzenschutzmitteln zu behandeln.

Die jeweils aktuell zugelassenen PSM zur Borkenkäferbekämpfung im Forst finden Sie in der Online-Datenbank zum Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de).

In der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März muss der Waldbesitzer seine Nadelholzrein- oder Mischbestände mindestens einmal auf möglichen Borkenkäferbefall kontrollieren. In der Zeit vom 1. April bis 30. September muss diese Käferkontrolle mindestens im Abstand von 4 Wochen erfolgen (§ 6 Abs. 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung der schädlichen Insekten in den Wäldern [BayRS 7903-3-L]).

Die Kontrolle umfasst nicht nur die Nadelwälder (Rein- und Mischbestände), sondern alle laut den Bekanntmachungen der Regierungsbezirke erklärten Gefährdungs- und Befallsgebiete. Dazu zählen auch Grundstücke, auf denen innerhalb einer Entfernung von 500 m von diesen Wäldern unentrindetes Nadelholz lagert.

Die zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) geben regelmäßig ihre Einschätzung der aktuellen Gefährdung durch Buchdrucker und Kupferstecher in der Interaktiven Risikogebietskarte des Borkenkäfermonitorings ab. Je nach Gefährdungslage wird die empfohlene Häufigkeit der Befallskontrolle als Handlungsempfehlung angezeigt (klicken auf Karte). Nur das rechtzeitige Auffinden und Aufarbeiten von Befallsherden bieten einen wirksamen Schutz vor weiterem Befall.

Interaktive Risikogebietskarte für Bayern Externer Link

Die Bayerische Forstverwaltung steht als neutrale, staatliche Institution den Waldbesitzern bei Borkenkäferprävention und -bekämpfung kostenlos beratend zur Seite. Die Pflicht zur Bekämpfung der Borkenkäfer und die damit verbundene regelmäßige Befallskontrolle im Wald liegen bei den Waldbesitzern selbst. Die Rechtsvorschriften sind verankert in der Landesverordnung zur Bekämpfung schädlicher Insekten in den Wäldern (Waldschadinsektenverordnung – WaldSchadInV) vom 2. Dezember 1965 (BayRS V S. 556) sowie in den Amtlichen Bekanntmachungen der Bayerischen Regierungsbezirke, welche per Anordnung die Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer Buchdrucker und Kupferstecher regulieren.

Das notwendige Wissen hierzu kann der Waldbesitzer u. a. in Schulungsangeboten der Bayerischen Forstverwaltung erwerben. Zusätzliche Hilfe wird im Rahmen von Sammelberatungen, gemeinsamen Informationsveranstaltungen mit den örtlichen Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen und im Zuge von Presse- und Radiobeiträgen angeboten. Ziel dabei ist, die Aufmerksamkeit der Waldbesitzer darauf zu lenken, wie wichtig ein frühzeitiges Erkennen des Borkenkäfers für eine erfolgreiche Prävention und Bekämpfung ist. Um urbane oder auch jüngere Waldbesitzer ansprechen zu können, greift die Bayerische Forstverwaltung zunehmend auch auf sogenannte „new media“, wie beispielsweise Kurzfilme und Podcasts im Internet, zurück.

Nein.

Sortierung, Verkauf sowie die tatsächliche Verwendung von Holz erfolgt grundsätzlich nach Qualitätsklassen. Dies gilt auch für von rindenbrütenden Borkenkäfern befallenes Holz. Im Prinzip kann Stammholz entsprechender Dimensionen auch nach Borkenkäferbefall als Sägeholz vermarktet werden. Allerdings hängen Preis und Absatzmöglichkeiten von der tatsächlichen Qualität des Holzes ab. Die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) soll die Sortierung und Vermessung von Rohholz standardisieren.

Die aktuelle Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland sowie alle verfügbaren Downloads finden Sie hier:

Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland - Downloadseite (www.rvr-deutschland.de) Externer Link

Weiterführende Informationen

Kontakt Team Borkenkäfer an der LWF