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Josef Metzger
Unter Beobachtung - LWF aktuell 114

Das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen IPPC (International Plant Protection Convention) bildet seit mehr als 50 Jahren den internationalen Rahmen für den Schutz von Pflanzen gegen die Einschleppung und Verbreitung von Schadorganismen. Dazu gehören Insekten, Nematoden, Phytoplasmen, Bakterien, Pilze, Viren und Viroide.

In Bayern war die Liste der zu überwachenden Schaderreger überschaubar. Seit der Jahrtausendwende hat die Zahl neu entdeckter Quarantäneschaderreger stetig zugenommen. Ab 2019 muss diese Liste wegen des neu hinzugekommenen »Nationalen Monitoringprogramms« und den Anforderungen der EU geändert und zahlreiche neue Arten müssen in die Liste der Quarantäneschadorganismen aufgenommen werden.
Die Quarantänerichtlinie der EU (RL 2000/29/EG) listet eine Vielzahl von Schadorganismen auf, die unseren Waldbäumen gefährlich werden können und deren Ein- und Verschleppung verhindert werden soll. Dazu sind für Importe von Pflanzen und Holz phytosanitäre Einfuhrvorschriften zu erfüllen. Ungeachtet dessen sind in den vergangenen zehn Jahren mehrere zum Teil zuvor unbekannte forstlich relevante Quarantäneschädlinge mit Pflanzen oder Verpackungsholz in einzelne EU-Mitgliedsstaaten eingeschleppt worden.

Um die Befallsherde wieder zu tilgen und um weitere Einschleppungen zu verhindern, erließ die EU-Kommission Notmaßnahmen, die auch ein Monitoring der Quarantäneschädlinge fordern. Daher sollen unter anderem jährliche Erhebungen in Baumschulen, in öffentlichen Grünanlagen und im Wald durchgeführt werden, um festzustellen, ob diese Schadorganismen vorkommen. Um überhaupt die Chance auf eine erfolgreiche Ausrottung dieser gefährlichen Schädlinge zu haben, muss ein möglicher Befall im Anfangsstadium gefunden werden.

Mit der EU-Verordnung 2016/2031 vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen verstärkt die EU ihre Anstrengungen gegen Quarantäneschädlinge nochmals deutlich, indem sie von den Mitgliedsstaaten intensivere Monitoringmaßnahmen einfordert.

Zu diesen Quarantäneschädlingen zählen unter anderem der Asiatische Laubholzbockkäfer, der Citrusbockkäfer, der Kiefernholznematode sowie die Pilze Phytophthora ramorum, Fusarium circinatum und Lecanosticta acicola, die im Folgenden kurz beschrieben werden.

Asiatischer Laubholzbock

Citrusbockkäfer

Kiefernholznematode

Phytophthora ramorum

Fusarium circinatum

Lecanostica-Nadelbräune

Neue EU-Verordnung erweitert Kreis der Schaderreger

Seit 2015 werden nationale Monitoringprogramme zur Überprüfung des Vorkommens invasiver Schadorganismen erstmals von der Europäischen Union kofinanziert. Mit der neuen EU-Verordnung, die voraussichtlich 2019 in Kraft tritt, werden die nationalen Monitoringprogramme für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend. Damit sollen verlässliche Daten über Vorkommen und Verbreitung gelisteter Schadorganismen gewonnen werden.

Zusätzlich sollen aufkommende Risiken durch neue Schadorganismen, die die Pflanzengesundheit innerhalb der Europäischen Union bedrohen, allerdings oft noch gar nicht in Europa auftreten, frühzeitig erkannt und spezifische Risiken für den Handel herausgearbeitet werden. Das bedeutet, dass zukünftig zahlreiche neue Schaderreger zum bisherigen Monitoring hinzukommen werden. Im Folgenden werden einige dieser Arten hier kurz beschrieben.

Birkenprachtkäfer

Eschenprachtkäfer

Asiatischer Moschusbockkäfer

Sibirischer Lärchenspinner

Die "Tausend-Canker-Krankheit"

Sachalintannen-Borkenkäfer

Japankäfer

Feuerbakterium Xylella fastidiosa

Asiatischer Ambrosiakäfer

Ausblick

Wir werden uns damit abfinden müssen, dass in den kommenden Jahren Schaderreger aus anderen Ländern nach Europa in großer Zahl eindringen werden. Aktuelle Untersuchungen gehen davon aus, dass jedes Jahr mehrere Tausend neue Arten nach Europa eingeschleppt werden. Die Folgen für unsere Ökosysteme, wenn gebietsfremde Arten in eine neue Umwelt eindringen, die diesen invasiven Arten nichts entgegen zu setzen hat, sind nur schwer abschätzbar.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen bei einer Etablierung bestimmter Quarantäneschaderreger können desaströs für die Waldbewirtschaftung werden. Solange wir als Grundlage unseres Handelns bestenfalls auf Risikoanalysen angewiesen sind, die auf den Daten aus Befallsgebieten anderer Länder oder Kontinente aufgebaut sind und keine wissenschaftlichen Belege zur Entwicklungsdynamik unter mitteleuropäischen Verhältnissen besitzen, sind wir gut beraten, eine Einschleppung zu verhindern bzw. durch intensives Monitoring das Eindringen frühzeitig zu erkennen und eine Etablierung zu unterbinden.

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