20.09.2017
Kulturkontrolle auf Mäuseschäden – JETZT ! - Blickpunkt Waldschutz 16/2017
von Florian Krüger und Cornelia Triebenbacher

Die starke Buchenmast im vergangenen Jahr bot insbesondere den Rötelmäusen günstige Ernährungsbedingungen im Herbst/Winter 2016/2017 und führte im Ergebnis zu einem deutlich Anstieg der Populationsdichte.

Kleine braune Maus sitzt im Laub.Zoombild vorhanden

Rötelmaus (Foto: C. Triebenbacher)

Damit einhergehend steigt auch die Gefahr von Hantavirusinfektionen deutlich. Die Rötelmaus ist Hauptüberträger dieses Krankheitserregers.

In Bayern wurden 2016 insgesamt 28 Hantavirusinfektionen registriert, 2017 waren es bis zur Mitte des Jahres bereits 155 (Stand 26.06.2017, LGL).

In der Abteilung Waldschutz der LWF treffen zunehmend Meldungen über vermehrte Mäuseaktivität in Forstkulturen und teilweise auch schon über entsprechende Schäden ein.

Handlungsempfehlungen

  • Ab jetzt nicht mehr Ausmähen
    Forstkulturen, die bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgemäht wurden, sollten unbehandelt bleiben. Ein Ausmähen würde zur Verknappung des Nahrungsangebotes der Mäuse führen und die Nahrungsaufnahme vorzeitig auf die Forstpflanzen lenken.
  • Aufstellen von leeren Köderstationen
    Köderstationen sind bereits jetzt auf der Fläche auszubringen (Abstand 20x20 Meter), damit die Mäuse diese in ihre Laufwege einbeziehen. Köderstationen sind attraktiv, weil diese einen Unterschlupf vor Witterung oder Beutegreifern bieten. Die Tiere müssen sich an die Köderstationen gewöhnen und in ihre Laufwege integrieren.
  • Kontrolle der Forstkultur im wöchentlichen Abstand auf Mäusefraß
    Die mit dem Ende der Vegetationsperiode einhergehende Verknappung des Nahrungsangebotes macht Kontrollen der Forstkulturen auf Mäuseschäden erforderlich. Vereinzelter Mäusefraß berechtigt nicht zur Bekämpfung.
  • Bei nachgewiesener Gefährdung* Ausbringung zugelassener Rodentizide in Köderstationen:

    - Die Köderstationen werden, nach Feststellung der Gefährdung und den ersten Frostnächten mit Rodentiziden bestückt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Stationen wieder in die Laufwege eingebaut werden. Lageveränderungen bemerken die Mäuse und meiden dann die Köderstationen. Der erhoffte Gewöhnungseffekt ist verloren.
    - Es dürfen nur die für das Einsatzgebiet Forst zugelassene Rodentizide eingesetzt werden! Aktuelle Informationen, welche Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
    - Die Köderstationen sind regelmäßig (14 Tage) zu kontrollieren und gegebenenfalls nach zu bestücken.

Gesundheitsvorsorge

Beim Kontakt mit Mäusen, deren Kot oder Urin besteht eine Infektionsgefahr mit dem Hantavirus bzw. weiteren Krankheitserregern.
Auf der Internetseite des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erfahren Sie, wie Sie sich vor einer möglichen Infektion schützen können.

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Externer Link

Aus anderen Rubriken

*Gefährdungseinschätzung

Der Gesetzgeber hat vor jedem Rodentizideinsatz eine geeignete Prognose vorgeschrieben, da Wirbeltiere nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden dürfen. Prognosen stellen immer nur eine Momentaufnahme der aktuellen Population dar und sind daher nur kurz vor einer geplanten Bekämpfung durchzuführen.
Schlagfallen: Mindestens 50 handelsübliche Schlagfallen werden in einem Fallenfeld (5mx2m) aufgestellt und 48 Stunden fängisch gehalten. Zur Beköderung können Rosinen, geröstetes Brot, Apfel- oder Karottenstückchen verwendet werden. Bei der Kontrolle an den 2 aufeinanderfolgenden Tagen sind mindestens Einweghandschuhe getragen werden. Ab 10 % ist mit einer erhöhten Gefährdung zu rechnen. Das Belegungsprozent wird folgendermaßen berechnet:

(Zahl mit Kurzschwanzmäusen belegte Fallen 1. und 2. Nacht x 100) / (Anzahl der ausgelegten Fallen (Summe 1. und 2. Nacht) – Anzahl Fallen mit Fehlfunktion)

Fehlfunktion: Leer gefressene und nicht zugeschlagene Fallen, zugeschlagene Fallen ohne Fang, Fänge von Langschwanz- und Spitzmäusen, Schnecken o.ä.

Steckhölzer: Mindestens 25 frische Apfelreiser mit einer Länge von 50 bis 60 cm werden auf vergrasten Stellen alle 2 m aufrecht in Boden gesteckt (KRÜGER 1996). Die Kontrolle erfolgt über einen Zeitraum von 14 Tagen wöchentlich einmal. Wenn nach 2 Wochen ≥ 20 % der Steckhölzer benagt sind, ist mit einer starken Gefährdung durch Mäuse zu rechnen.

Vorbeugung, Maßnahmen der Schadensabwehr und Kontrolle: Mehr

Weiterführende Informationen

Autoren