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Randolf Schirmer
Pappel-Energiewälder: Nur »geprüfte« Sorten garantieren einen wirtschaftlichen Erfolg - LWF-aktuell 90

Die Staatsregierung hat im Bayerischen Energiekonzept 2011 »Energie innovativ« auf die zunehmende Bedeutung von Energiewäldern bei der Umsetzung der Energiewende verwiesen. Dabei sollen unter anderem Demonstrationsflächen das Potential schnellwachsender Baumarten aufzeigen. Auf solchen Flächen kann besonders verdeutlicht werden, wie wichtig es ist, auf Kurzumtriebsplantagen nicht nur Vermehrungsgut der FoVG-Kategorie »geprüft« einzusetzen, sondern großen Wert darauf zu legen, dass die verwendeten Pappelsorten auch den regionalen Sortenempfehlungen entsprechen.

Blick in eine Kurzumtriebsplantage, links schon ausgetriebene, rechts gerade austreibende Bäume.Zoombild vorhanden

Reihenweiser Ausfall der Pappelsorte "Beaupré" nach Befall mit Dothichiza populea (rechts), links geprüfte Sorte "Hybride 275" ohne Schäden. Foto: R. Schirmer

Energiewälder leisten einen forstlichen Beitrag zur Energiewende, da sie das Energieholzaufkommen auf landwirtschaftlichen Flächen steigern. Wie bei regulärer Forstwirtschaft die Herkunftsfrage über die langfristige Stabilität von Hochwäldern entscheidet, bestimmt die Sortenwahl die vergleichsweise kurzfristigen Ertragserwartungen dieser modernen Niederwälder.

Kurzumtriebsplantagen aus Pappeln werden ausschließlich aus vegetativ weitervermehrten Klonen angebaut. Diese Pappelsorten sind nicht wie normale Forstbaumarten an äußeren Merkmalen zu erkennen. Sie unterscheiden sich aber stark in Produktionsleistung, Krankheitsresistenz oder Stockausschlagfähigkeit.

Das Risiko von Ertragseinbußen bis hin zu flächigen Totalausfällen bestimmter Klone ist besonders hoch. Resistenzen gegen die bei Pappel vermehrt auftretenden Pilzerkrankungen sind genetisch gesteuert.

Die Entscheidung für bestimmte Pappelsorten ist mit dem Ankauf von Aktien an der Börse vergleichbar: Hohe Ertragserwartungen werden bei nicht bekannten Sorten mit hohen Risiken erkauft. Das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) schützt den Käufer von Pappelsorten, da in Deutschland nur geprüfte Sorten amtlich zugelassen und in Verkehr gebracht werden dürfen.

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  • Randolf Schirmer