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Vermehrung von Pappelsteckholz - LWF-aktuell 68

Die Produktion aller Pappelarten und Pappelhybriden erfolgt in der Regel auf vegetativem Wege über Steckhölzer (20–25 cm lang). Dazu dienen Flächen, die Mutterquartiere, die jährlich – vergleichbar der Niederwaldbewirtschaftung – auf den Stock gesetzt werden.

Alle Pappelarten unterliegen dem Forstlichen Vermehrungsgutgesetz (FoVG). Die Anlage eines Mutterquartiers, das nicht ausschließlich für den unmittelbaren Eigenzweck bestimmt ist, wird einzig einem bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angemeldeten Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb gestattet. Dabei dürfen für den Handel nur geprüfte und zugelassene Sorten verwendet werden. Die rechtzeitige Anzeige des Vorhabens bei der Landesstelle in Teisendorf vor der Ausführung ist unabdingbar.

Da die Verwechslungsgefahr sehr groß ist, ist eine eindeutige Identifikation zu gewährleisten und eine klare Markierung und die entsprechende Trennung der einzelnen Sorten in allen Stadien der Erzeugung vorgeschrieben.

Bei der Gewinnung von Steckhölzern aus dem Mutterquartier sind zudem die Vorschriften des FoVG wie bei der Saatguternte aus einem zugelassenen Bestand anzuwenden.

So ist auch hier für jede Ernte ein Stammzertifikat zu erstellen.

Bayerisches Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht Externer Link