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Vor fast 40 Jahren, am 2. April 1979, veröffentlichte die Europäische Union die Vogelschutzrichtlinie. Sie ist das älteste Rechtsinstrument, um die Artenvielfalt in der Europäischen Union zu sichern. 15 Jahre später, im Jahre 1992, verabschiedete die EU die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Beide Richtlinien zusammen bilden den Rahmen europäischer Politik für Naturschutz und Biodiversität auch im Wald. Die Schutzgebiete beider Richtlinien sollen in ganz Europa ein kohärentes ökologisches Netz bilden – bekannt als Natura 2000.
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