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SVLFG – gut versichert im grünen Bereich

Teaser Svlfg

Die landwirtschaftliche Sozialversicherung ist für jeden Pflicht, der land- oder forstwirtschaftliche Flächen bewirtschaftet oder dort als Dienstleister tätig ist – also auch für jeden Waldbesitzer. Verbundträger hierfür ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Was diese Versicherung leistet und wie sich die Beiträge dafür berechnen, erklärt uns Reinhold Watzele. Er leitet den Arbeitsbereich Prävention in der Region Franken und Oberbayern an der SVLFG.

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften gibt es bereits seit 1885. Seit 2013 sind die regionalen Versicherungen bundesweit organisiert. Verbundträger ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – kurz SVLFG – mit Hauptsitz in Kassel.

Gedacht ist diese Sozialversicherung für Unternehmen aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau aber auch Fischzucht und Teichwirtschaft. Also für den gesamten „grünen“ Sektor. Auch Dienstleister sind bei der SVLFG versichert, völlig unabhängig von der Größe. Lediglich wer weniger als 0,25 Hektar (ha) Fläche bewirtschaftet, kann sich von der landwirtschaftlichen Sozialversicherung befreien lassen.

In Bayern sind etwa 440.000 Unternehmen bei der SVLFG versichert, 350.000 davon beinhalten Waldflächen. Deutschlandweit beträgt die Zahl der versicherten Unternehmen etwa 1,6 Millionen.

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Die Versicherung besteht eigentlich aus vier Teilen: der Unfallversicherung, der Rentenversicherung, der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Die Unfallversicherung deckt Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten ab – sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Unternehmer selbst, seinen Lebenspartner und seine mitarbeitenden Familienangehörigen.

Die Beitragshöhe rechnet sich nach Unfallrisiko und Arbeitsbedarf. Letzterer errechnet sich an der durchschnittlichen jährlichen Arbeitszeit pro Hektar. Für das Unfallrisiko gibt es verschiedene Risikogruppen, für den Waldbesitzer beispielsweise die Risikogruppe Forst. Zwischen diesen Risikogruppen gibt es keine Querfinanzierungen, der Risikobeitrag spiegelt das tatsächliche Unfallgeschehen der Unternehmen einer Risikogruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder. Zusätzlich zum Risikobeitrag muss jedes Unternehmen, abhängig von seiner Größe, einen Grundbeitrag entrichten.

Seinen persönlichen Beitrag kann jeder mit Hilfe des Beitragsrechners der SVLFG (s.u.) kalkulieren. Für einen Kleinstwaldbetrieb mit drei Hektar Fläche beträgt der Jahresbeitrag beispielsweise 125,- €. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeiten vom Besitzer selbst durchgeführt oder an andere vergeben werden – das Risiko der Waldwirtschaft trägt immer der Eigentümer selbst. In einem 50 Hektar großen reinen Waldbetrieb liegt der Jahresbeitrag bei etwa 800,- €. Die Beitragshöhe steigt nicht linear, denn auch das Unfallgeschehen steigt nicht linear.

Ein wichtiges Anliegen der SVLFG ist, dass Arbeitsunfälle vermieden werden. Daher übernimmt sie beispielsweise die Kosten für Erste-Hilfe-Kurse. Die Ansprechpartner zum Thema Prävention sind für jeden Landkreis in ganz Bayern auf der Homepage der SVLFG veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es mehrere Geschäfts- und Beratungsstellen in Bayern. Deren Kontaktdaten sind ebenfalls im Internet zu finden.

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