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Sebastian Gößwein und Cornelia Triebenbacher
Aktuelle Neuerungen zu Pflanzenschutzmitteln im Forst - Blickpunkt Waldschutz 1/2015

Für den Pflanzenschutz im Wald gibt es im Jahr 2015 einige Neuerungen. Im Sommer 2014 wurden zwei gänzlich neue Pflanzenschutzmittel zugelassen, die Anwendungsbestimmungen zu glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln wurden geändert und bei einigen Pflanzenschutzmitteln endete mit Jahresende die Zulassung durch Zeitablauf. Anwender von Pflanzenschutzmitteln sollten sich grundsätzlich vor jedem Pflanzenschutzmitteleinsatz über die aktuelle Zulassungssituation auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) (www.bvl.bund.de) informieren.

Storanet

Bei dem Pflanzenschutzmittel Storanet handelt es sich um ein Netz, dass mit dem Insektizid alpha-Cypermethrin beladen ist. Das Pflanzenschutzmittel stellt eine mögliche Alternative zur Polterspritzung dar und sollte entsprechend restriktiv eingesetzt werden.
Vorrang haben die bewährten Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln minimieren. Storanet darf gegen holz- und rindenbrütende Borkenkäfer, sowie Pracht- und Bockkäfer eingesetzt werden und dient dann dem Schutz des lagernden Holzes vor technischer Entwertung (Voranflug) sowie gegebenenfalls des umgebenden Bestandes (Vorausflug).
Auflagen und Anwendungsbestimmungen sind dem jeweils gültigen Pflanzenschutzmittelverzeichnis Teil 4 Forst zu entnehmen.

Trinet P

Trinet P basiert auf der Storanet-Technologie und arbeitet nach dem Attract and Kill-Verfahren. Die Buchdrucker werden durch das Pheromon Pheroprax (Teil der Spezifikation) angelockt, landen auf dem Netz und werden durch das Insektizid im Netz abgetötet. Ein ähnliches Verfahren mit Fangholzhaufen, die mit Insektizid behandelt sind, wurde in Niedersachsen entwickelt.
Trinet P stellt eine Weiterentwicklung dieses Verfahrens dar. Nach Angabe des Herstellers soll eine Reduktion des Stehendbefalls mit diesem Verfahren möglich sein. Stehendbefall kann aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Angrenzende Bestandesränder sind daher grundsätzlich regelmäßig zu kontrollieren.
Auflagen und Anwendungsbestimmungen sind dem jeweils gültigen Pflanzenschutzmittelverzeichnis Teil 4 Forst zu entnehmen.

Änderungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat

Die neue Begrenzung des Einsatzes von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln ist auf den Wirkstoff bezogen, nicht wie bisher auf einzelne Mittel. Deshalb gilt die neue Anwendungsbestimmung auch für den Einsatz von mehreren glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf derselben Fläche oder dem Einsatz von einem Pflanzenschutzmittel für verschiedene Zwecke.
So dürfen entsprechend der Anwendungsbestimmung NG351 innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche maximal 2 Behandlungen mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln mit einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale Wirkstoff-Aufwandmenge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden.

Von den Änderungen der Anwendungsbestimmungen sind eine ganze Reihe von Pflanzenschutzmitteln betroffen, mit denen vor allem ein- und zweikeimblättrige Unkräuter in Laub- und Nadelholzkulturen bekämpft werden.

Details finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Zur Seite des Bundesamtes Externer Link

Rodentizide

Die Zulassungen aller Rodentizide, die im Einsatzgebiet Forst gegen Erd-, Feld- und Rötelmaus angewendet werden dürfen, endeten zum 31.12.2014 durch regulären Zeitablauf. Für abgelaufene Produkte gelten die gesetzlichen Abverkaufsfristen von 6 Monaten (§ 28 (4) PflSchG) und Aufbrauchfristen von 18 Monaten (§ 12 (5) PflSchG).

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat inzwischen nach dem Stand vom 12.02.2015 die Zulassungen für folgende Rodentizide im Bereich Forst vorläufig verlängert:
  • bis zum 31.05.2015 gegen Erd-, Feld- und Rötelmaus:
    Giftweizen GB, Ratron Giftlinsen und Etisso Mäuse-frei Power-Sticks
  • bis zum 31.07.2015 gegen Feldmaus:
    Detia Mäuse Giftkörner und Feldmausköder Kwizda
  • bis zum 30.09.2015 gegen Schermaus:
    Detia Wühlmaus-Killer, DGS Wühlmaus-Killer, Phostoxin WM, Super Schachtox, Wühlmauspille, Wühlmaus-Tod
  • bis 31.01.2016 gegen Schermaus:
    Ratron Schermaus-Sticks, Etisso Wühlmaus-frei Power-Riegel, Wühlmaus-Riegel Cumatan, Raiffeisen gartenkraft Wühlmaus-frei, Delicia Wühlmaus-Riegel, Quiritox WühlmausBlock, Etisso Wühlmaus-Riegel
  • bis 31.12.2021 gegen Schermaus:
    Detia Wühlmausköder Neu, Wühlmaus-Köder, Wühlmausköder Arrex, Wühlmausköder WUELFEL
Details zur aktuellen Zulassung finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Zulassungsende Dimilin 80 WG

Die Zulassung von Dimilin 80 WG endete zum 31.12.2014 durch regulären Zeitablauf. Gemäß §28 (4) PflSchG gibt es für Händler eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten und nach §12 (5) PflSchG besteht für Anwender eine Aufbrauchfrist von 18 Monaten jeweils ab Zulassungsende.
Nach Ablauf dieser Fristen steht für die Anwendung mit Luftfahrzeugen im Forst aktuell kein regulär zugelassenes Pflanzenschutzmittel mehr zur Verfügung.