Was tun?
Vorbeugung, Maßnahmen der Schadensabwehr und Kontrolle - Erd-, Feld- und Rötelmäuse

Einige Maßnahmen können bereits in Jahren ohne Massenvermehrung zur Regulierung der Mäusepopulation beitragen.

Dazu zählen:

„Gras, Maus, Aus“ – Unter diesem Motto wirken alle waldbaulichen Maßnahmen, die eine großflächige Vergrasung vermeiden können. Denn eine Vergrasung des Waldbodens bietet Mäusen ein üppiges Deckungs- und Nahrungsangebot. Unter einem Altholzschirm bzw. unter Vorwaldbaumarten kann sich die Grasvegetation meist weniger gut entwickeln. Eine Beimischung schnellwachsender Baumarten führt bei Bestandsbegründungen zu früherem Dichtschluss der Baumkronen und somit zum Rückgang der Krautflora. Diese waldbaulichen Maßnahmen wirken auch in Bezug auf Schermäuse.
Allen voran senkt die Wahl geeigneter Baumarten das Risiko von Fraßschäden.

Mehr siehe Tabelle auf dieser Seite

Die Regulierung der Begleitvegetation erschwert den Aufbau einer Massenvermehrung. Dagegen ist diese Methode bei einer bereits erhöhten Mäusepopulation im Spätsommer oder Herbst mit Vorsicht zu betrachten. Begleitwuchsregulierung entzieht zwar einen Teil der Deckung und Nahrungsgrundlage, verhindert jedoch Mäuseschäden nicht. Auf Grund des plötzlichen Nahrungsmangels werden ggf. die Bäumchen bereits im Sommer benagt. Besonders zu beachten ist, dass die Bäumchen durch Bearbeitung nicht verletzt werden. Der austretende Saft regt die Mäuse andernfalls zum vorzeitigen Benagen der Rinde an. Treib- und Füllhölzer wie Holunder oder Birke sollten nicht entfernt werden, denn sie stellen ein alternatives Nahrungsangebot für Mäuse dar.

Das Aufstellen von Sitzkrücken (Julen) für Greife und Eulen verbessert deren Jagderfolge auf Mäuse. Julen sollten am Zaun aufgestellt werden, nicht direkt auf der Kulturfläche, da gerade Mäusebussarde aufgrund ihrer Jagdstrategie am Zaun hängen bleiben können.

Die Verwendung von Wuchshüllen zur Mäuseabwehr kann nicht generell empfohlen werden. Zwar können bei korrekter Ausbringung (unterer Rand mindestens daumendick in Boden, sichere Befestigung an Haltestab und regelmäßige Kontrolle auf Bodenkontakt und Konkurrenzflora) Wuchshüllen ein Hindernis für oberirdisch fressende Wühlmäuse wie Erd- und Rötelmaus darstellen. Dies gilt jedoch nicht für unterirdisch lebende Wühlmäuse wie Feld- und Schermaus. Eine regelmäßige Kontrolle der Verjüngungsfläche auf Mäuseschäden ist unabdingbar.

Maßnahmen gegen Erd-, Feld- und Rötelmäuse

Gefährdungseinschätzung

Nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes und weil Wirbeltiere nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden dürfen, ist vor einer möglichen Mäusebekämpfung eine Gefährdungseinschätzung gesetzlich vorgeschrieben. Prognosemethoden dienen der Entscheidungshilfe, ob eine Bekämpfung wirklich notwendig ist (Abwägung Bekämpfungswürdigkeit und Bekämpfungsnotwendigkeit).
Für eine endgültige Bekämpfungsentscheidung sollten im Rahmen der guten fachlichen Praxis (§ 3 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)) neben einer Prognose noch weitere Kriterien berücksichtigt werden:

  • Bestockung der Fläche mit fraßgefährdeten Baumarten;
  • Ausmaß der Vergrasung;
  • Angrenzende Maushabitate;
  • Gefährdung des Bestockungszieles.

Eine Prognose kann unterbleiben, wenn eindeutige Hinweise auf eine erhöhte Mäusepopulation wie z. B. frische Nageschäden an mehr als 10% der zu schützenden Bäumchen, »Grastunnel« am Boden oder flüchtende Mäuse beim Betreten der Fläche vorliegen. Diese Hinweise müssen ausreichend dokumentiert werden.

Liegen keine klaren Hinweise vor, ist eine Prognose zwingend durchzuführen.

Prognose anhand von:

Die Prognose mit Hilfe von Schlagfallen gibt einen Überblick über die auf der Fläche lebenden Mäusearten und deren aktuelle Populationsdichte. Sie soll daher möglichst kurzfristig vor dem wahrscheinlichen Bekämpfungstermin erfolgen, also erst ab Oktober (bis Dezember), da die Mäusepopulation häufig im Spätherbst oder Winter aus natürlichen Gründen innerhalb von ein bis zwei Wochen zusammenbricht. 50 handelsübliche Schlagfallen je Fläche werden mit Rosinen, Apfel- oder Karottenstückchen beködert(keine Nüsse/Körner, um nicht geschützte Spitzmäuse anzulocken).

Die Fallen werden im Verband 2 x 2 m oder in einer Linie im Abstand von 2 m ausgelegt. Sinnvoll ist es, die Fallen vor der Witterung zu schützen. Außerdem erleichtert dies das Wiederauffinden. Man kann die Schlagfallen auch mit Stöcken markieren und daran anbinden, um das Verziehen zu verhindern. Kontrolliert wird an zwei aufeinanderfolgen den Tagen. Bei der Kontrolle der Fallen sind aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit der Übertragung von Krankheiten unbedingt Einweghandschuhe und Mundschutz (FFP3-Atemschutzmaske mit Virenfilter) zu tragen.

Danach wird das Belegungsprozent ermittelt (Zahl der belegten Fallen der ersten und zweiten Nacht geteilt durch die doppelte Anzahl der ausgelegten Fallen mal 100). Leer gefressene und nicht zugeschlagene sowie zugeschlagene Fallen ohne Fang sind von der Gesamtzahl der Fallen (im Nenner) abzuziehen. Dies gilt auch für Fallen mit gefangenen Langschwanz- und Spitzmäusen.

Dichtewert = (N belegte Fallen Nacht 1 + N belegte Fallen Nacht 2) / (2 * N Fallen gesamt - N Fehlfunktionen) * 100

Ab einem Dichtewert von 10 % ist die Fläche bekämpfungswürdig. Prüfen der Bekämpfungsnotwendigkeit nach o.g. Kriterien!

Die Steckholzmethode dient zum Nachweis des Vorkommens von Kurzschwanzmäusen oder zur Terminfestlegung für die Bestückung von Köderstationen (Zeitpunkt der Nahrungsumstellung). Dafür werden mindestens 25 frische Apfelreißer mit einer Länge von 50-60 cm und einem Durchmesser von ca. 0,5-1 cm verwendet. In sehr trockenen Jahren erfolgt die Ausbringung bereits im August, ansonsten im Oktober zum Beginn des Winterfraßes. Die Steckhölzer werden aufrecht im Abstand von 2 m in vergraste Stellen gesteckt.
Die Kontrolle erfolgt einmal wöchentlich. Sind nach 2 Wochen mindestens 20 % der Steckhölzer benagt, ist mit Schäden zu rechnen. Bekämpfungsentscheidung nach o.g. Kriterien.

Die Lochtretmethode dient vor allem in Erstaufforstungen mit erkennbarem Feldmausbesatz der Populationskontrolle. Die Verjüngungsfläche wird in 4 Parzellen a´ 16 x16 m (250 m²) eingeteilt. Auf diesen Parzellen werden alle vorhandenen Mäuselöcher zugetreten. Nach 24 Stunden sind alle wiedergeöffneten Mäuselöcher zu zählen. Ab 2 wiedergeöffneten Löchern/250 m² (>=8 /1000 m²) ist im Forst eine Bekämpfung zu empfehlen.

Zeitpunkt der Bekämpfung

Bei normaler Populationsdichte ist es sinnvoll, erst nach dem Abwelken der Vegetation nach den ersten Nachtfrösten mit der Bekämpfung zu beginnen. Nur bei Nahrungsmangel nehmen die Mäuse die Köder in ausreichendem Maße an. Eine Bekämpfung während der Vegetationszeit nützt meist wenig, da hohe Vermehrungsraten und Zuwanderung aus der Umgebung die Verluste wieder ausgleichen.
Stellt man bei einer Massenvermehrung bereits vor November frische Nageschäden fest, sollte die Bekämpfung nach Abwägung der tatsächlichen Gefahr und unter Beachtung der Anwendungsbestimmungen der ggf. verwendeten Rodentizide früher beginnen. Bei kühlem Herbstwetter gleichen die Vermehrungsraten Verluste der Population nicht mehr aus. Bei einer Massenvermehrung kann es jedoch zu erneuter Einwanderung von Mäusen aus den Randgebieten kommen.

Arten der Bekämpfung

Folgende drei Methoden der Bekämpfung sind üblich:

Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwV) vom 08. September 2021
Nach §4 der PflSchAnwV in Verbindung mit Anhang 2 ist die Ausbringung von zinkphosphidhaltigen Pflanzenschutzmitteln in folgenden Gebieten verboten:
In Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes, ausgenommen Trockenmauern im Weinbau. Dies gilt auch in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzgesetzes. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sind insbesondere FFH-Gebiete.
Dieses Verbot ist grundsätzlich zu beachten. Ausnahmen können nur beantragt werden, wenn dies zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden in FFH-Gebieten notwendig ist.
Die Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwV) steht rechtlich über den Anwendungsbestimmungen. Diese sind also im Rahmen der PflSchAnwV zu beachten.
Folgende Anwendungsbestimmungen sind bei der Bekämpfung zu beachten:
Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Kleinsäuger

NT820-1: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters zwischen 1. März und 31. Oktober.
NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober.
NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwischen 1. März und 31. Oktober.

Bedeutung für den Anwender:
1.) der notwendige Ausschluss von aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus, Birkenmaus und des Feldhamsters kann nur durch die Untere Naturschutzbehörde bestätigt werden
2.) zwischen 1.November und 28./29.Februar ist eine Bekämpfung von Mäusen grundsätzlich möglich (unter Beachtung der möglichen anderen Schutzgebietskulisse)

Anwendungsbestimmungen für die Anwendung in Schutzgebieten

NT802-1: Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass eine Anwendung von zinkphosphidhaltigen Pflanzenschutzmitteln in FFH-Gebieten nicht gestattet ist (§4 der PflSchAnwV) (s.o.).

Anwendungsbestimmungen für die Anwendung auf nachgewiesenen Rastplätzen

NT803-1: Keine Anwendung auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzugs.

Bedeutung für den Anwender: Zur Überprüfung der Schutzgebietskulisse und des besonderen Artenschutzes ist die zuständige untere Naturschutzbehörde hinzuzuziehen.

Anwendungsbestimmungen bei der Verwendung von Köderstationen

Bei der Anwendung von Köderstationen zur Bekämpfung entfallen die Anwendungsbestimmungen, NT820-1 und NT803-1, da aufgrund der Anforderungen an die Köderstation (NT680) so weit wie möglich vermieden wird, dass die Köder für den Feldhamster und Vögel zugänglich sind.

Bedeutung für den Anwender:
Bei einer Anwendung in FFH-Gebieten muss trotz Verwendung einer Köderstation die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde auf „Antrag einer Ausnahmegenehmigung nach §4a Pflanzenschutzanwendungsverordnung“ (s.o.) eingeholt werden. Ansonsten ist eine Mäusebekämpfung bei Verwendung einer geeigneten Köderstation möglich:
1.) in Vorkommensgebieten des Feldhamsters auch zwischen 01. März und 31. Oktober
2.) auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzuges

Ausbringung in Köderstation
Eine sofortige Wirkung der Präparate ist nur zu erwarten, wenn die (leeren) Stationen spätestens im Hochsommer beziehungsweise mindestens 4 Wochen vor der Bekämpfung ausgelegt wurden. Die Mäuse haben sich dann zu Beginn der Bekämpfungsperiode an die Köderstationen gewöhnt. Sie bauen diese als »sichere Deckung« in ihre Gangsysteme ein. Die dort ausgelegten Köder werden sofort angenommen.

Durch Köderstationen, die erst mit der Köderausbringung aufgestellt werden, kann es dagegen zu einer 2- bis 3-wöchigen Verzögerung bei der Reduktion der Mäusepopulation kommen. Auch neu zuwandernde Mäuse werden meist sofort abgefangen, wenn die Grastunnel direkt zu den Stationen führen. Die Köder sind vor Witterungseinflüssen geschützt, der Mittelaufwand verringert sich um circa 10% und Nichtzielorganismen haben keinen Zugriff auf das PSM.

Nachteilig ist, dass die Stationen ggf. von dominanten Mäusen genutzt werden und der Zugang anderen Mäusen zum PSM verwehrt wird. Außerdem ist mit den Köderstationen ein hoher Kontroll- und Kostenaufwand verbunden. Je nach Gefährdungsgrad und Flächenform ist ein Verband von maximal 30 x 30 m, (10-12 Stationen/ha) zu wählen. Die Stationen werden bei konkreter Gefährdung mit Ködern bestückt. Die Köderannahme wird in 1- bis 2-wöchigem Abständen kontrolliert. Köder werden solange nach gelegt, bis sie nicht mehr angenommen werden.

Eine geeignete Köderstation muss der Anwendungsbestimmung NT680-2 entsprechen. Das heißt, sie muss mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sein. Sie muss so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nicht-Zieltiere ist. Die Durchlassgröße der Öffnung für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus darf maximal 3,5 cm im Durchmesser betragen.

Die Köderstation ist deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: "Vorsicht Mäusegift", Wirkstoff(e), Giftnotruf und Hinweis "Kinder und Haustiere fernhalten“ (Stand 2019).

Weiße Tafel mit roter Schrift und rot gerahmten Totenkopf.

Abbildung: So könnte der Warnhinweis auf einer Köderstation aussehen.

Ausbringen ohne Köderstationen

Das Ausbringen von Rodentiziden außerhalb von Köderstationen ist nur zu empfehlen, wenn eine sofortige Reduktion der Mäusepopulation notwendig und nur erlaubt, wenn diese Anwendungstechnik dafür zugelassen ist. Die Ausbringung erfolgt in jedem Fall verdeckt. Verdeckte Ausbringungsformen sind hierbei die Anwendung in Folienbeuteln (Stand 2019) oder das Verbringen des Rodentizids in das Gangsystem der Zielarten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Köder für Nichtzielarten unzugänglich ausgebracht werden und dadurch eine unnötige Gefährdung für diese Arten ausgeschlossen wird.

Persönliche Schutzausrüstung

In der Zulassungsbeschreibung der verwendeten Mittel finden Sie die Anwendungsbestimmungen hinsichtlich erforderlicher Schutzkleidung. Beim Ausbringen der Köder sind zum Eigenschutz immer geeignete Schutzhandschuhe zu tragen! Es besteht die Gefahr der Krankheitsübertragung von Mäusen auf den Menschen (zum Beispiel Leptospirose, Tularämie, Hantaviren). Hantaviren werden vor allem über aufgewirbelten Staub von Mäusekot und -urin übertragen. Deshalb sollten beim Umgang mit Köderstationen oder Mäusefallen, sowie beim Reinigen von Jagd- und Diensthütten, neben den Handschuhen, unbedingt auch Mundschutz (FFP3-Atemschutzmaske mit Virenfilter) und Schutzbrille getragen werden.

Weitere Informationen zu Hantavirus und aktuelle Lage siehe hier:

Seite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Verbraucherschutz Externer Link

Dokumentationspflicht

Alle Pflanzenschutzmittelanwendungen müssen vom Anwender dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen können formlos erfolgen. Die Aufbewahrungsdauer beträgt drei Jahre ab Beginn des Folgejahres. Bitte beachten Sie auch die Regeln zum PSM Einsatz Ihrer Zertifizierung!

Notwendige Angaben:

- Name des Anwenders
- Kulturpflanze
- behandelte Fläche (Bezeichnung, Karte, Koordinaten)
- Anwendungsdatum
- verwendetes Pflanzenschutzmittel (vollständige Handelsbezeichnung)
- tatsächlich eingesetzte PSM-Menge.

Sachkunde

Wer Rodentizide anwenden möchte, muss einen gültigen Sachkundenachweis besitzen. Ausnahmen bilden die verdeckte Ausbringung von Rodentiziden mit Legeflinten; das Auslegen von Ködern in Köderstationen und Einlegen von Ködern in den Wühlmauspflug. Sie gelten als einfache Hilfstätigkeiten im Sinne des Pflanzenschutzgesetztes (§ 9 Abs. 5 Nr. 2 PflSchG), für die es keiner Sachkunde bedarf („Leitlinie der Länder zur Festlegung von Tätigkeiten“ mit Stand 11/2016)

Bekannt sind v.a. die Göttinger Fangwanne und die Hessische Wanne mit 3 patentierten Eingängen. Gefangene Nicht-Zielorganismen können wieder entweichen oder überspringen die Wannenwand (z.B. Langschwanzmäuse). Die Wannen werden möglichst bodengleich aufgestellt, damit die Mäuse leicht durch die Einlässe schlüpfen können. Eine Aufstellung auf Mauswechseln erhöht die Fangleistung. Eine Beköderung der Fangwanne mit einer Möhre oder einem Apfel kann den Fangerfolg zusätzlich verbessern. Um die Fangwannen werden zusätzliche Julen auf der Fläche aufgestellt, damit Greifvögel gefangene Mäuse als Nahrung nutzen können. Eine Arretierung der Wannen verhindert ein Verziehen bzw. Verwehen durch Wind.

Die permanente Abschöpfung der Populationen soll den Aufbau gefährlicher Dichten verhindern. Die Fangwannen sollen über die gesamte Jungwuchsperiode in Funktion bleiben. Sie sind nicht zur schnellen Reduktion hoher Populationsdichten geeignet. Trotz teilweiser hoher Fangzahlen werden Schäden nicht verhindert, aber reduziert. Für die empfohlene Menge von 11-12 Wannen/ha sind die Anschaffungs- und Kontrollkosten vergleichsweise hoch. Die Klappen können bei Schnee und Frost einfrieren und sind daher regelmäßig zu prüfen. In die Wanne gefallenen Zweige und Äste müssen entfernt werden. Nachteilig ist allerdings auch, dass die gestressten Mäuse die Wannen stark verunreinigen.

Eingesetzt werden handelsübliche Schlagfallen. Der Wirkungsgrad bei Massenvermehrungen ist nur gering. Eine Bekämpfung ist mindestens über zwei Wochen hinweg täglich durchzuführen. Weitere Nachteile sind eine hohe Beifangquote (kleinere Vögel, geschützte Mäuse, Schnecken), Gesundheitsgefährdung durch Krankheitsübertragung, Fehlfunktionen, Einschneien der Fallen, Verschleppen durch Beutegreifer, Wartung nach dem Winter und hoher Kontrollaufwand.