Klaus Spielvogel
Multitalent Wald - LWF-aktuell 111

Der Allrounder kann mehr als nur Holz, er kann auch Erholung

Ein Multitalent zeichnet sich durch seine vielseitigen Begabungen aus. Vielseitigkeit charakterisiert auch den Wald, kennzeichnen ihn doch die verschiedensten Facetten. Kurzgefasst: er hat ökonomische, ökologische und soziale Funktionen. Die wirtschaftliche und ökologische Seite des Waldes stehen oft im Fokus der Öffentlichkeit. Welche Bedeutung haben aber soziale Komponenten, insbesondere die Erholungsfunktion?

Der vor über 300 Jahren im Zusammenhang mit der Waldbewirtschaftung entstandene Nachhaltigkeitsgedanke umfasst heute die drei Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales. In der öffentlichen Diskussion werden aber in erster Linie die ökonomischen und ökologischen Aspekte thematisiert. Die gesellschaftliche Bedeutung des Waldes bleibt leider oft unerwähnt. Wenn man die tatsächliche Relevanz für die Menschen betrachtet, ergibt das ein verzerrtes Bild (vgl. Beiträge Lupp et al. S. 10 und S. 15).

Der Wald und seine soziale Bedeutung

Blick auf einen mit Laubwald bestandenen Berg mit Holzaussichtsturm.Zoombild vorhanden

Abbildung 1: Baumwipfelpfad Steigerwald (Foto: Martin Hertel)

Der Wald hat viele Schutzfunktionen (Lärmschutz, Immissionsschutz, Sichtschutz ...) und eine bedeutende Erholungsfunktion. Millionen von Erholungsbedürftigen besuchen den Wald. Vielen Menschen bietet er einen Gegenpol zur technischen Arbeitswelt und zum hektischen Alltag.

Sich unbegrenzt in der freien Natur im Grünen in frischer Luft bewegen zu können, verschafft ein Gefühl der Freiheit und Naturverbundenheit. Es lässt den Menschen Ruhe und Entspannung vom Alltag finden, dient zudem der sportlichen Ertüchtigung und hat somit vielfachen Einfluss auf unsere Gesundheit. Entspannung und Gesundheitsförderung, diese beiden Leistungen des Waldes spielen eine Schlüsselrolle für die Erholung der Menschen.

Dies belegen auch verschiedene wissenschaftliche Studien, viele davon stammen aus der Schweiz.

Aktuelle Schweizer Studie auf www.waldwissen.net Externer Link

Walderholung und Waldgesetz

Grafik eines Faltblattes eines WaldrundwegesZoombild vorhanden

Abbildung 2: Pfad der Artenvielfalt

Weil die genannten Funktionen des Waldes so wichtig sind, hat der Gesetzgeber sie im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) verankert. Der Wald »ist wesentlicher Teil der natürlichen Lebensgrundlage und hat landeskulturelle, wirtschaftliche, soziale sowie gesundheitliche Aufgaben zu erfüllen. Der Wald ist deshalb nachhaltig zu bewirtschaften, um diese Leistungen für das Wohl der Allgemeinheit dauerhaft erbringen zu können.«

Die Erholung der Bevölkerung im Wald soll ermöglicht und die Erholungsmöglichkeiten verbessert werden (Art. 1 BayWaldG). 56 % der Waldfläche Bayerns sind im Privateigentum. Waldbesitzer müssen ihren Wald im Rahmen der Zweckbestimmung des BayWaldG sachgemäß bewirtschaften (Art. 14 BayWaldG), d. h. nachhaltig die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes gewährleisten (Art. 4 BayWaldG).

Staats- und Körperschaftswald haben eine besondere Rolle. Als öffentlicher Wald sind sie vorbildlich zu bewirtschaften. Dies betrifft auch die Sicherung und Verbesserung der Erholungsfunktion des Waldes (Art. 18, 19 BayWaldG).

Besuchermagnet Wald

Hölzerner Aussichtsturm im WaldZoombild vorhanden

Abbildung 3: Eichenturm im Guttenberger Forst (Foto: K.-P. Janitz)

Von den insgesamt 2,5 Millionen Hektar Wald im Freistaat Bayern sind in der Waldfunktionsplanung rund ein Viertel von besonderer Bedeutung für die Erholung klassifiziert. Bezogen auf die Bevölkerung teilen sich landesweit statistisch betrachtet fünf Menschen mit ihren jeweiligen Bedürfnissen und Wünschen einen Hektar Wald.

Insbesondere in den stark wachsenden Ballungsräumen wie München stellt die Sicherung der vielfältigen Leistungen der Wälder eine große Herausforderung für alle Waldbesitzarten dar.

Der demografische und gesellschaftliche Wandel – gekennzeichnet durch die Alterung der Bevölkerung, einen wachsenden Anteil an Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund und sich wandelnde Lebensstile – führen zu neuen Ansprüchen an den Wald und einem veränderten Nutzungsverhalten der Erholungssuchenden.

Die Spanne reicht dabei von stillem Naturgenuss beim Spaziergang bis hin zu leistungsbetonten sportlichen Aktivitäten.

Was erwarten wir vom Wald?

Raum mit Holzfußboden und hölzernen SitzmöbelnZoombild vorhanden

Abbildung 4: Inforaum Waldhaus
Steinwald (Foto: J. Weber)

Um Erholung im Wald erleben zu können, muss er zunächst zugänglich sein. Dies gewährleistet in Bayern das sogenannte »freie Betretungsrecht«. Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung und zum Genuss der Naturschönheiten ist, unabhängig davon, wem der Wald gehört, grundsätzlich ohne Erlaubnis und unentgeltlich möglich (vgl. Art. 13 BayWaldG, Art. 26, 27 Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG).

Was für Bürgerinnen und Bürger ein attraktives Angebot ist, kann jedoch für den Waldbesitzer durchaus eine Bürde darstellen, die er im Rahmen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums zu tragen hat. Die wenigsten Menschen wollen aber »querwaldein« laufen. Sie wünschen sich eine gute Infrastruktur, d.h. gut ausgebaute Wege und Orientierungshilfen, die die Wälder begehbar und die Natur gefahrlos erlebbar machen.

Für die Bewirtschaftung des Waldes ist ebenfalls eine Erschließung unabdingbar. Um diese kümmern sich rund 700.000 Waldbesitzer. Mit ihr öffnen die Waldbesitzer den Wald durch ein weites Netz an Wegen, welches zum Zwecke der Erholung genutzt werden kann.

Von verschiedenen Trägern, meist Vereinen, werden viele dieser Wege markiert und bieten so den Erholungssuchenden eine gute Orientierung. Auch weitere Erholungseinrichtungen wie Walderlebnispfade, Spielplätze, Ruhebänke, Unterstellhütten und Informationseinrichtungen erfreuen sich großer Beliebtheit, je nach den Bedürfnissen der Waldbesucher.

Das leistet der Staat

Kirchlein und altes Haus im Wald. Im Vordergrund steht eine Infotafel.Zoombild vorhanden

Abbildung 5: Informationseinrichtung Leopoldsreuth (Foto: Archiv Bayerische Staatsforsten)

Die Erstellung von Forstwirtschaftswegen im Privat- und Körperschaftswald wird durch den Freistaat Bayern bezuschusst. Die Erholungssuchenden können wie dargestellt davon profitieren. Dem Privat- und Körperschaftswald wird durch Personal der Bayerischen Forstverwaltung eine unentgeltliche gemeinwohlorientierte Beratung angeboten. Natürlich gehört auch das Thema Erholungsfunktion des Waldes zu den Beratungsinhalten.

Bei der Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes kann die Forstverwaltung die Betriebsleitung und/oder Betriebsausführung im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten und gegen Entgelt vertraglich übernehmen. Da der Körperschaftswald vorbildlich im Sinne des Gemeinwohls zu bewirtschaften ist (dazu zählen wie bereits erwähnt auch die Sicherung und Verbesserung der Erholungsfunktion), wird vom zu entrichtenden Bewirtschaftungsentgelt ein Gemeinwohlanteil in Abschlag gebracht.

Falls die Betriebsleitung/-ausführung im Körperschaftswald durch eigenes Personal oder beauftragte Dienstleister wahrgenommen wird, wird der Kommune auf Antrag ein sogenannter Gemeinwohlausgleich gewährt.

Erholungseinrichtungen für den Privat- und Körperschaftswald können auch über verschiedene Förderprogramme bezuschusst werden:
  • Förderrichtlinien für Wanderwege, Unterkunftshäuser und Gartenschauen (FöR-WaGa);
  • Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) (Gebietskulisse der 18 Naturparke in Bayern);
  • Leader-Förderrichtlinie oder
  • Interreg.

Der Staatswald und die »besonderen Gemeinwohlleistungen«

Hölzener Info- und Pausenpavillon am Waldrand, in welchem eine Familie gerade Brotzeit macht.Zoombild vorhanden

Abbildung 6: Weltwald Kranzberger Forst (Foto: H. Rudolf, BaySF)

Im Staatswald werden über den gesetzlichen Anspruch der Vorbildlichkeit noch hinausgehende Maßnahmen zur Verbesserung der Erholungsfunktion als »besondere Gemeinwohlleistungen« gefördert (Art. 22 Abs. 4 BayWaldG).

Dazu zählen die Erstellung, Instandsetzung und der Unterhaltsmehraufwand gesondert ausgewiesener Wanderwege, Radwege und Wanderparkplätze, aber unter anderem auch Erholungsprojekte wie Wildgehege, Rast-, Zelt- und Spielplätze sowie verschiedene Informationseinrichtungen.

Die Forstbetriebe der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) haben als Grundlage hierzu regionale Erholungskonzepte erstellt (vgl. Beitrag Kölbel S. 21).

Beispiele für die Spannbreite geförderter Erholungsmaßnahmen im Staatswald aus dem aktuellen Geschehen sind unter anderem:
  • Baumwipfelpfad Steigerwald;
  • Pfad der Artenvielfalt;
  • Eichenturm im Guttenberger Forst;
  • Inforaum Waldhaus Steinwald;
  • Informationseinrichtung Leopoldsreuth;
  • Weltwald Kranzberger Forst.

Zusammenfassung

Die Erholungsfunktion des Waldes als Teil der sozialen Säule der Nachhaltigkeit hat eine außerordentliche Bedeutung für den Menschen. Deshalb hat deren Sicherung und Verbesserung auch im Waldgesetz Eingang gefunden. Die verschiedenen Waldbesitzarten kümmern sich darum, je nach ihren Möglichkeiten und Verpflichtungen. Der öffentliche Wald trägt hier eine besondere Verantwortung. Über verschiedene Programme werden Maßnahmen im Rahmen der Erholungsfunktion des Waldes finanziell gefördert.

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