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Als Altholz bezeichnet man Holz, das bereits einem Verwendungszweck zugeführt worden war und als Abfall zur Entsorgung oder als Sekundärrohstoff für eine stoffliche oder energetische Verwendung bereitsteht. Altholz wird je nach Qualität und Anteil an Zusatzstoffen in vier Kategorien eingeteilt, die in Tabelle 10 dargestellt sind.
Altholz–Kategorie: | A I | A II | A III | A IV |
---|---|---|---|---|
Definition gemäß §2 AltholzV | naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde | Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel | Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel |
Mit Holzschutz- mitteln behandeltes Altholz […] sowie sonstiges Altholz, das auf Grund seiner Schadstoff- belastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCBAltholz |
Beispiele (vgl. Anhang III AltholzV) |
Holzpackmittel wie Paletten aus Massivholz, ohne Farbbeschichtungen, Lasuren o.Ä. | Spanplatten, roh oder mit Furnier und Klarlack, Fußbodenelemente aus Laminat | Altmöbel mit Oberflächenbe- schichtungen bzw. Kantenanleimern aus PVC |
Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Garten- und Rebpfähle sowie ölverschmutzte Holzpackmittel |
Stoffliche Verwendung in Holzwerkstoffen |
Zugelassen, es bestehen jedoch Schadstoffgrenzwerte für Holzhackschnitzel und Holzspäne zur Herstellung von Holzwerkstoffen(vgl. Anhang II zu §3 Abs. 1 AltholzV) | Zugelassen, es bestehen jedoch Schadstoffgrenzwerte für Holzhackschnitzel und Holzspäne zur Herstellung von Holzwerkstoffen(vgl. Anhang II zu § 3 Abs. 1 AltholzV) | Die Aufbereitung von Altholz der Altholz- kategorie A III ist nur zulässig, wenn La- ckierungen und Be- schichtungen durch eine Vorbehandlung weitgehend entfernt wurden oder im Rahmen des Aufbe- reitungsprozesses entfernt werden. |
nicht zugelassen |
Energetische Verwendung | Nicht auf Anlagentypen beschränkt | Beschränkt durch das BImSchG, auf Anlagen mit Genehmigung nach der 4. BImSchV, soweit schwermetallfrei sowie nach der 1. BImSchV auf Anlagen ab 30 Kilowatt Nennwärmeleistung in Betrieben der Holzbe oder -verarbeitung | Beschränkt durch das BImSchG auf Anlagen mit Geneh- migung nach der 17. BImSchV | Beschränkt durch das BImSchG auf Anlagen mit Genehmigung nach der 17. BImSchV |
Klassen [1000 t atro] | Anzahl | erfasste Menge [t atro] |
---|---|---|
>100 | 2 | 450.000 |
20-100 | 3 | 180.000 |
<20 | 19 | 110.000 |
Summe | 24 | 740.000 |
Klassen [1000 t atro] | Anzahl | erfasste Menge [t atro] |
---|---|---|
>20 | 2 | 68.000 |
10-20 | 1 | 9.000 |
5-10 | 4 | 26.000 |
1-5 | 18 | 41.000 |
<1 | 13 | 4.000 |
Summe | 38 | 148.000 |
Abbildung 22: Verwendung des Altholzaufkommens in Bayern (inklusive Import) 2010.
Abbildung 23: Preisentwicklung für Altholz (0–150mm Hackschnitzel) nach den Hauptsortimenten (A I–A IV mit oberer und unterer Preisgrenze) für Süddeutschland frei Werk in Euro/ Tonne lutro
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