Anne Stöger und Roland Schreiber
Gesundheitswälder – Thema für Bayern? – LWF aktuell 121

Ein Überblick der aktuellen Entwicklungen rund um das Thema »Wald und Gesundheit«

Gesundheitswälder stammen aus Ostasien, genauer gesagt aus Japan und Südkorea. Nun hat sie auch das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern aus der Taufe gehoben, sprich – in Gesetze und Verordnungen gegossen. Die Rede ist von Kur- und Heilwäldern. Was steckt hinter diesen Begriffen, was bedeuten sie – und: Was bedeutet das Thema »Wald und Gesundheit« in Bayern?

In den letzten Jahren hat sich das Thema »Wald und Gesundheit« in Deutschland immer weiter etabliert. Seinen Ursprung haben die Gesundheitswälder in Asien, vor allem in Südkorea und Japan. Die Nachfrage in der Gesellschaft zu gesundheitlichen Angeboten in den Wäldern steigt. Auch in Bayern gibt es täglich mehr Angebote zum Thema »Wald und Gesundheit« und Gemeinden und Rehakliniken sehen ein großes Potenzial in »Gesundheitswäldern«.

Was ist ein »Gesundheitswald«?

Eine Gruppe Menschen in Regenjacken spaziert an einem Schild aus Holz mit der Aufschrift Kur- und Heilwald vorbeiZoombild vorhanden

Abb. 1: Im Ostseebad Heringsdorf auf der Insel Usedom wurde der erste Kur- und Heilwald Deutschlands und Europas eröffnet. (Foto: Bäderverband Mecklenburg- Vorpommern e.V.)

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert den Begriff der Gesundheit als einen Zustand vollständigen physischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens, der sich nicht nur durch die Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen auszeichnet. Bei Zugrundelegung dieser Definition hat ein Gesundheitswald die Eigenschaft beziehungsweise die Fähigkeit, den Zustand vollständigen Wohlbefindens herzustellen oder zu erhalten.

An der zugrunde gelegten Definition der WHO wird durchaus deutlich, dass es verschiedene Arten von Gesundheitswäldern geben kann. Gesundheitswälder mit dem Fokus auf physische Erkrankungen, wie zum Beispiel des Bewegungsapparates oder Herz-Kreislauf- Erkrankungen, sollten anders aufgebaut und dem Gesundheitsziel angepasste Infrastruktur haben als Gesundheitswälder mit der Ausrichtung auf psychische Erkrankungen.

Nun stellt sich die Frage, inwiefern sich ein Gesundheitswald von einem bereits in Bayern etablierten und gesetzlich fixierten Erholungswald unterscheidet. Erholung nach der Definition des Deutschen Dudens ist das Zurückgewinnen von Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Auf Grundlage dieser Definition ist die Erholung als Überbegriff zu verstehen und vereint unter sich die Gesundheit mit seinen drei charakteristischen Zuständen des Wohlbefindens. Bezogen auf den Wald kann schlussfolgernd festgehalten werden, dass ein Gesundheitswald Teil eines Erholungswaldes ist (Abbildung 2). Vereinfacht formuliert bedeutet das: Jeder Gesundheitswald ist auch ein Erholungswald, aber nicht jeder Erholungswald ist ein Gesundheitswald.
Grüne Kästen, die sich wieder in andere grüne Kästen ergießen. Aus dem ersten Kasten "Erholungswald" werden "Erholungswald für die Gesamtbevölkerung" sowie "Gesundheitswald". Aus "Gesundheitswald" wird wiederum "Kurwald" und "Heilwald"Zoombild vorhanden

Abb. 2: Systematisierung von Erholungswäldern (Grafik: LWF)

Derzeit haben wir in Deutschland zwei verschiedene Arten von Gesundheitswäldern: den Kurwald und den Heilwald. Beides wurde bereits im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern definiert und gesetzlich festgeschrieben (Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern 2015). Auf dem 2. Internationalen Kongress für Wald und Gesundheit 2018 in Krems wurden diese Definitionen, vom Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern geprägt (Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern 2015), von der Wissenschaft offiziell anerkannt.

Beim Vergleich der drei Kategorien fällt auf, dass der Grad der Vorsorge, also der Prävention steigt (Abbildung 3). Dementsprechend verändern sich auch die Ansprüche an den jeweiligen Wald. Ein Heilwald hat im Vergleich zu einem Erholungswald für die Gesamtbevölkerung andere Kriterien zu erfüllen und muss mit speziellen infrastrukturellen Einrichtungen versehen werden (Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern 2015).

Beispielobjekt Mecklenburg- Vorpommern

Drei grüne Kästen mit einem grünen Pfeil im Hintergrund, der von links nach rechts deutet. Beschriftung der Kästen (von links nach rechts): Gesundheitswald für die Gesamtbevölkerung (Primärprävention), Kurwald (Sekundärprävention) und Heilwald (Tertiärprävention)Zoombild vorhanden

Abb. 3: Systematisierung von Erholungswäldern (Grafik: LWF)

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit dem Jahr 2017 den ersten gesetzlichen Kur- und Heilwald (Menning 2016). Dieser befindet sich im Ostseebad Heringsdorf auf der Insel Usedom. Der Kur- und Heilwald soll bei Erkrankungen der Atemwege, der Haut und des Bewegungsapparates, bei psychosomatischen Erkrankungen wie Burnout, bei Schlaflosigkeit oder Depressionen, bei Erschöpfungszuständen helfen und unterstützt die Stärkung des Herz-Kreislaufsystems (Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern 2019).

Ein gekennzeichnetes Wegenetz mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden dient der Bewegungsmotivation. An verschiedenen Waldplätzen können spezielle körperliche oder meditative Übungen gemacht werden, die das ganzheitliche Wohlbefinden fördern (Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern 2019).

Das Bundesland hat schon vor vielen Jahren das Potenzial und die Notwendigkeit von Gesundheitswäldern erkannt. Mit der Novellierung des Landeswaldgesetzes im Jahr 2011 besteht in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, neben dem klassischen Erholungswald auch den Kurwald und Heilwald rechtskräftig auszuweisen (§ 22 Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern). Die Ausweisung von Kurwald oder Heilwald erfolgt über ein Rechtssetzungsverfahren durch die oberste Forstbehörde, das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern (Menning 2016).

Was sagt das bayerische Waldgesetz zum Thema Gesundheitswälder?

Gruppe Menschen steht im Mischwald; ein Mensch probiert eine Station im Wald aus, in der Fußstapfen, in die man treten kann, angebracht sindZoombild vorhanden

Abb. 4: Eine der Stationen an den Wegen des Kur- und Heilwaldes, die Patienten und Besucher zu speziellen Übungen einladen. (Foto: Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.)

Für Bayern stellt sich die Frage, ob und wo sich in den vorhandenen Rechtsquellen Grundlagen für einen Gesundheitswald in Bayern befinden. Im Waldgesetz für Bayern finden wir gleich im zweiten Satz in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 BayWaldG einen Hinweis auf die Gesundheit:
"Der Wald hat besondere Bedeutung für den Schutz von Klima, Wasser, Luft und Boden, Tieren und Pflanzen, für die Landschaft und den Naturhaushalt. Er ist wesentlicher Teil der natürlichen Lebensgrundlage und hat landeskulturelle, wirtschaftliche, soziale sowie gesundheitliche Aufgaben zu erfüllen."

Der Wald in Bayern hat nach dem Gesetz gesundheitliche Aufgaben zu erfüllen, das heißt die Eigenschaft beziehungsweise die Fähigkeit, den Zustand vollständigen physischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens herzustellen oder zu erhalten. Im weiteren Verlauf des Artikel 1 BayWaldG wird erweitert dargestellt, dass die Erholung der Bevölkerung im Wald zu ermöglichen und die Erholungsmöglichkeiten zu verbessern sind (Art. 1 Abs. 2 Nr. 5 BayWaldG).

Für den Privatwaldbesitz kann eine Pflicht zur Verbesserung nicht abgeleitet werden, hier gilt grundsätzlich, den Wald sachgemäß zu bewirtschaften (Art. 14 BayWaldG) und die sozialen Funktionen zu gewährleisten (Art. 4 Nr. 1 BayWaldG). Für den Staats- und Körperschaftswald aber ergibt sich eine solche Verpflichtung nach Art. 18 Abs. 1 bzw. Art. 19 Abs. 1 BayWaldG.

Neben dem Art. 1 BayWaldG lässt sich im Waldgesetz für Bayern noch eine zweite, wahrscheinlich auch bekanntere Rechtsquelle finden. Der Art. 12 Bay- WaldG beschreibt in Bayern den gesetzlichen Erholungswald:
"Wald, dem eine außergewöhnliche Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung zukommt, kann durch Rechtsverordnung zum Erholungswald erklärt werden."
Viele grüne Kästen, acht davon im Kreis angeordnet (Voraussetzungen für die Umsetzung), als wichtigster Kasten ganz unten die Politik, von der wiederum ein Pfieil zum Kasten Projekt Gesundheitswald, und davon nach links Finanzierung und Träger abgehen

Abb. 5: Voraussetzungen für die Umsetzung eines Gesundheitswaldes (Grafik: LWF)

Das Gesetzesziel aus Art. 1 BayWaldG ist in dem Art. 12 BayWaldG in Verbindung mit den Art. 14, Art. 18 und 19 Bay- WaldG konkret ausgestaltet worden. Die Konkretisierung und rechtliche Festsetzung nach Art. 12 BayWaldG wird sich auf einzelne Waldgebiete in Bayern beschränken, wobei im Gegensatz dazu der Art. 1 BayWaldG für die gesamte Waldfläche in Bayern seine Gültigkeit hat. Die im Art. 12 BayWaldG genannte außergewöhnliche Bedeutung eines Waldes für die Erholung der Bevölkerung bestimmt sich nach der tatsächlichen Inanspruchnahme eines Waldes für die Erholung.

In der Regel wird diese außergewöhnliche Bedeutung nur Wäldern in der Umgebung von Städten, Fremdenverkehrs- und Kurorten sowie anderen Schwerpunkten des Erholungsverkehrs zukommen (Zerle et al. 2018). Maßgebliche Hinweise hierfür liefern die Erkenntnisse aus der Waldfunktionsplanung. Die Zuständigkeit zur Erklärung in Form der Rechtsverordnung liegt bei der Kreisverwaltungsbehörde (vgl. Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 BayWaldG) im Benehmen mit der örtlich zuständigen unteren Forstbehörde (Art. 37 Abs. 2 BayWaldG). Da es sich beim Art. 12 Bay- WaldG um eine Kann-Vorschrift handelt, haben die Kreisverwaltungsbehörden einen weiten Ermessensspielraum bei der Ausweisung (Zerle et al. 2018).

Die Ausweisung von Erholungswald soll überwiegend in den Gebietskörperschaften erfolgen, d. h. im Wald des Freistaates Bayern, der Bezirke, Kreise sowie der Gemeinden (Zerle et al. 2018). Privatwald soll zum Erholungswald nur erklärt werden, wenn hierfür ein besonderes Bedürfnis vorliegt und ein geeigneter Wald im Eigentum von Gebietskörperschaften nicht zur Verfügung steht oder wenn es die Gemengelage mit solchem Wald erfordert (Art. 12 Abs. 2 Satz 1,2 BayWaldG). Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass in Bayern der Wald seine gesundheitlichen Aufgaben nach Art. 1 BayWaldG vor allem in Erholungswäldern gem. Art. 12 BayWaldG bzw. in den Erholungswäldern der Stufen I und II der Waldfunktionsplanung (Art. 6 BayWaldG) erfüllt.

Was tut sich bereits in Bayern?

Eine rote Bank steht im Wald, an die Bank sind blaue Krücken gelehntZoombild vorhanden

Abb. 6: Wald bewegt. Wald tut gut. Wald heilt. Kein Wunder, wenn auch im Waldland Bayern »Wald und Gesundheit« ein wichtiges Thema wird. Foto: (T. Immler)

Der Bayerische Heilbäder-Verband hat für Bayerns Kurorte Anfang Januar ein Projekt »Wald und Gesundheit« gestartet, um ein neues Alleinstellungsmerkmal für Gesundheit, Wohlfühlen und für Lebensqualität zu entwickeln. Ziel dabei soll es sein, den Patienten auf Führungen und auf Lehrpfaden die Pflanzen- und Tierwelt greifbar zu machen und somit auch waldpädagogische Angebote in die Produktentwicklung mit aufzunehmen.

Im vergangenen Herbst ist in der Gemeinde Bad Birnbach im Landkreis Rottal-Inn ein Projekt zur Etablierung eines Gesundheitswaldes angelaufen. Ziel dieses Pilotprojektes in Bayern ist es, ein umfassendes Konzept mit allen betroffenen und notwendigen Partnern zu entwickeln, um einen Leitfaden für Gesundheitswälder zu erstellen.

Inhaltlich abgehandelt werden unter anderen rechtliche Grundsätze, waldbasierte Grundlagen, Tourismus, Vermarktungsstrategien, medizinische Grundlagen und die praktische Umsetzung von Gesundheitswäldern.

Damit das Projekt »Gesundheitswald« erfolgreich umgesetzt werden kann, ist ein Bündnis verschiedenster Akteure aus Forst, Medizin, Politik und Tourismus notwendig. Zudem müssen die örtlichen Gegebenheiten analysiert und bewertet werden (Abbildung 5).

Für das Projekt »Gesundheitswald« in Bad Birnbach sind soweit die wichtigsten Akteure beteiligt und erste Waldstandorte wurden bereits besichtigt. An dem Projekt Mitwirkende sind neben der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen, die FH Deggendorf mit der Professur für Economy in Tourism Management, die LMU München mit der Professur Public Health und Versorgungsforschung sowie die örtliche Kurverwaltung Bad Birnbach.

Ein weiteres bereits begonnenes Projekt ist ein Gesundheitsparcours im Amtsbereich des AELF Bamberg. Hier ist das Ziel, einen Parcours mit verschiedenen Themenbereichen (Ruhe, Fitness, Motorik) in Kooperation mit einer ansässigen Klinik zu gestalten.

Herausforderungen und Chancen durch »Wald und Gesundheit«

Möglichkeiten als Diagramm in Form von Grünen Kästen, mit Linien verbunden, dargestellt. Im Fokus Forstverwaltung, Regionen und WaldbesitzerZoombild vorhanden

Abb. 7: Möglichkeiten für die Forstverwaltung, Waldbesitzer und Regionen durch die Etablierung von Gesundheitswäldern (Grafik: LWF)

Für die Gesellschaft: Die Interessen der Gesellschaft haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert und die Nachfrage nach Erholungs- und Gesundheitsangeboten steigt. Vor allem wollen immer mehr Menschen in der hektischen und reizüberfluteten Welt und im Zeitalter der digitalen Medien zurück zur Ursprünglichkeit, Entspannung und Achtsamkeit. Das Thema »Wald und Gesundheit « ist für die bayerische Forstwirtschaft eine Möglichkeit, das Ökosystem Wald der Bevölkerung näher zu bringen.

Für Waldbesitzer: Die Anerkennung für den eigenen Wald steigt und durch Partnerschaften kann u. U. zusätzliches Einkommen generiert werden. Die multifunktionale Forstwirtschaft mit all ihren Waldfunktionen wird dadurch nicht eingeschränkt. Waldbesitzer können für ihren Wald eine den jeweiligen Bedingungen angepasste Besucherlenkung erhalten (Abbildung 7).

Für die Regionen: Für Gemeinden besteht die Möglichkeit, sich Projekte finanziell fördern zu lassen – zum Beispiel über das Förderprogramm LEADER. In den Regionen kann eine breitere Angebotspalette für Touristen und Tagesgäste angeboten werden. Dadurch wächst die Wirtschaftskraft, Arbeitsplätze können erhalten oder sogar ausgebaut und die Region gestärkt werden (Abbildung 7).

Für die Forstverwaltung: Es bietet sich die Chance für die Forstverwaltung, bei der Realisierung von regionalen Projekten aktiv mitzugestalten. Die Forstverwaltung ist erster Ansprechpartner bei fachlichen und hoheitlichen Fragestellungen rund um den Wald und sollte auf diesen Gebieten die Deutungshoheit nicht an fachfremde Anbieter abtreten. Das Thema »Wald und Gesundheit« ermöglicht zudem die forstliche Öffentlichkeitsarbeit, den Wissenstransfer und die Netzwerkarbeit mit Bildung neuer Partnerschaften und Allianzen zu fördern (Abbildung 7).

Ausblick

Die Aufgabe wird nun sein, seriöses Wissen zu dem Thema zu sammeln und für die Praxis aufzuarbeiten. Neue Partnerschaften müssen geschlossen werden, um bei der Umsetzung von bereits begonnenen und auch zukünftigen Projekten mit dem Thema »Wald und Gesundheit« aus forstlicher Sicht aktiv mitgestalten zu können. Bei allen Fragen die sich bei dem Thema »Wald und Gesundheit« um den Wald drehen, sollte doch Bayerns Forstwirtschaft und allen voran die Forstverwaltung wichtiger Ansprechpartner sein und das positiv besetzte Thema »Wald und Gesundheit« nutzen, bevor andere Aktuere das Feld dauerhaft besetzen.

Zusammenfassung

Im Jahr 2017 hat Mecklenburg-Vorpommern den deutschlandweit ersten gesetzlichen Kur- und Heilwald ausgewiesen. Die aus Ostasien stammende Idee der Gesundheitswälder findet immer mehr Anhänger in Deutschland, so auch in Bayern. In Bad Birnbach (Nby.) ist ein Pilotprojekt »Gesundheitswald « geplant, das ein entsprechendes Konzept mit allen an einem Gesundheitswald beteiligten Akteuren entwickeln soll. Da die Nachfrage nach Gesundheitswäldern immer mehr zunimmt, ist die Forstwirtschaft mit ihren staatlichen, kommunalen und privaten Einrichtungen aufgefordert, diese Entwicklung nicht nur aufmerksam zu beobachten, sondern durchaus hier eine führende Rolle zu übernehmen, die Herausforderungen anzupacken und die Chancen zu nutzen.

Erholungswälder – Kurwälder – Heilwälder

Erholungswald für die Gesamtbevölkerung
Allgemeine Erholungswälder können von der Gesamtbevölkerung und gehfähigen Patienten genutzt werden (Primärprävention). Der gesundheitserhaltende Effekt von Erholungswäldern beruht sehr stark auf der sauberen, allergenarmen Luft.

Kurwald
Bei Kurwäldern handelt es sich um Waldgebiete, die aufgrund verschiedener Eigenschaften dazu geeignet sind, eine gesundheitsfördernde Breitenwirkung zu entfalten. Aufenthalte im Kurwald sind geeignet, die Verschlimmerung, das Wiederauftreten und die Chronifizierung von Krankheiten zu verhindern (Sekundärprävention).
Heilwald
Heilwälder sind Waldgebiete, die für die therapeutische Nutzung für spezielle Indikationen gestaltet sind. Durch geschulte Therapeuten begleitete Behandlungen im Wald sind geeignet, den Umgang mit Krankheiten sowie das Ausmaß der Behinderung durch diese Erkrankung günstig zu beeinflussen (Tertiärprävention). Chronische Krankheiten können lindernd behandelt werden.

Literatur

  • Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern (2015): Entwicklung der natürlichen Ressource Wald zum Kur- und Heilwald zur Nutzung als Therapeutikum und dessen Vermarktung. Graal-Müritz: Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
  • Bäderverband Mecklenburg-Vorpommer (2017): Kongressbericht Gesundheitpotenzial Wald. Internationaler Kongress 2017 »Gesundheitspotenzial Wald«, (S. 21). Heringsdorf
  • Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern (2019). www.kur-und-heilwaelder. de. Abgerufen am 15.01.2019
  • Gemeinde Bad Birnbach (2019): www.badbirnbach.de. Abgerufen am 15.01.2019
  • Klinkmann, H. (2018): Gesundheitspotenziale Heilwald - von der Idee zur Realisierung. Krems an der Donau
  • Menning, H. (2016): Doktor Wald per Verordnung. AFZ - Der Wald
  • Zerle, A.; Hein, W.; Brinkmann, D.; Foerst, C.; Stöckel, H. (2018): Forstrecht in Bayern. Kohlhammer

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