11.03.2022
Überblick zur Zulassungssituation der Pflanzenschutzmittel für 2022 und Veränderungen im Pflanzenschutzrecht - Blickpunkt Waldschutz 2/2022
von Andreas Hahn und Conny Triebenbacher

In den Merkblättern Nr. 24 „Mäuse in Forstkulturen“, Nr. 44 „Behandlung von Rüsselkäferbefall in Kulturen“ und Nr. 45 „Borkenkäferbehandlung an Holzpoltern“ der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft wird beim chemischen Pflanzenschutz auf die Darstellung der Zulassungssituation im Blickpunkt Waldschutz verwiesen. Mit dieser Ausgabe geben wir Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Pflanzenschutzmittel im Forstsektor.

1 Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln im Forst

Im Einsatzgebiet Forst stehen Waldbesitzern insbesondere bei der Borkenkäfer-, Rüsselkäfer- und der Mäusebekämpfung chemische Pflanzenschutzmittel (PSM) zur Verfügung: Aber immer nur als letztes Mittel der Wahl, nach Ausschöpfung aller nicht-chemischen Maßnahmen, auf Basis einer Prognose und nur, wenn Gefahr in Verzug besteht. Nur dann kann eine auf das Minimum beschränkte Pflanzenschutzmittel-Anwendung nach guter fachlicher Praxis in Erwägung gezogen werden.

1.1 Grundsätzliche Anmerkungen

Aufgrund der befristeten Zulassung von Pflanzenschutzmitteln kommt es vor, dass sich im Laufe eines Kalenderjahres die Zulassungssituation ändern kann. Im Hinblick auf unvorhersehbare, kurzfristige Änderungen im Zulassungsgeschehen – z.B. eines amtlichen Widerrufs eines Pflanzenschutzmittels – sind die nachfolgenden Angaben zu den Indikationen ohne Gewähr.
Die aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittel finden Sie in der Online-Datenbank »Pflanzenschutzmittel« des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Informieren Sie sich bitte entsprechend der guten fachlichen Praxis grundsätzlich vor jedem Pflanzenschutzmitteleinsatz über die aktuelle Zulassungssituation in der Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel des BVL. Die nachfolgenden Tabellen fassen den Kenntnisstand vom 09. März 2022 zusammen (Abruf der BVL-Datenbank am 09.03. mit Datenstand vom 10.02.2022).

Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) Externer Link

Nach dem Erlöschen einer Zulassung bestehen gesetzliche Abverkaufsfristen für den Handel und Aufbrauchsfristen für den Anwender. So ist der Abverkauf von Pflanzenschutzmitteln nach Ablauf der Zulassung für einen Zeitraum von 6 Monaten legitim. Anwender haben darüber hinaus weitere 12 Monate Zeit, um diese PSM aus ihrem Bestand anzuwenden. So ergibt sich für Anwender ein Zeitfenster von insgesamt 18 Monaten, um Restmittel aufzubrauchen.
Achtung: Bei einer eventuellen Rücknahme einer Zulassung durch das BVL gelten solche Übergangsfristen nicht.
Beachten Sie bei allen Pflanzenschutzmittelanwendungen die Anwendungsbestimmungen und Auflagen. Für die Behandlung von Rüsselkäfer sowie die Polterbehandlung gibt es zudem entsprechende Merkblätter der LWF:

1.2 Insektizide für die Borkenkäfer- und Rüsselkäferbekämpfung

Die Aufbrauchsfrist für die Mittel Fastac Forst, Trinet und Storanet endete am 31. Januar dieses Jahres, die für Cyperkill Forst / Forester endet am 30.04.2023.
Nach gegenwärtigem Stand wird zum 31.08.2022 die Zulassung des letzten, aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittels zum Borkenkäfer- und Rüsselkäfermanagement „Karate Forst flüssig“ auslaufen. Dadurch kann es mittelfristig zu Einschränkungen bei der Behandlung rinden- und holzbrütender Borkenkäfer an liegendem Holz kommen. Gleiches gilt für die Rüsselkäferbekämpfung.
In der nachstehenden Tabelle ist das einzige zugelassene PSM aufgeführt, sowie dessen mögliche Anwendungen und Zulassungsende:
Pflanzenschutzmittelrinden-/ holzbrütende BorkenkäferRüsselkäferbehandlungZulassungsende
Karate Forst flüssigjaja31.08.2022
Die Zulassung von Karate Forst flüssig wurde im vergangenen Jahr bis Ende August 2022 verlängert. Eine Entscheidung über die Wiederzulassung steht noch aus.

1.3 Rodentizide zur Bekämpfung von Scher-, Erd-, Feld- und Rötelmaus im Forst

Erst kürzlich wurden einige Zulassungen erneuert. Bitte beachten Sie aber unabhängig davon, dass bei einigen Rodentiziden die Anwendungsbestimmungen Ende des Jahres 2019 durch das BVL präzisiert wurden und sich durch die Neufassung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung im September 2021 Neuerungen ergeben haben. Dies führt zu geänderten Rahmenbedingungen bei der Mäusebekämpfung. Die LWF hat die einschlägigen Änderungen in den Anwendungsbestimmungen für den Forst auf ihrer Waldschutzinternetseite aufbereitet.
In der folgenden Übersicht sind alle im Forst zugelassenen Rodentizide und die korrespondieren Zulassungsenden sowie Zielorganismen aufgeführt:
SchadorganismusPflanzenschutzmittelZulassungsende
SchermausDetia Wühlmausköder Neu31.12.2024
Ratron Schermaus - Sticks30.04.2025
Wühlmaus-Köder31.12.2024
Wühlmausköder Arrex31.12.2024
WÜHLMAUS-KÖDER RATZIA31.12.2024
Wühlmausköder WUELFEL31.12.2024
Erdmaus, Feldmaus, Rötelmaus;Ratron Gift-Linsen / Ratron Gift-Linsen Forst30.04.2025
Ratron Giftweizen30.04.2025
FeldmausARVALIN / Arvalin Forte / Giftweizen ArvaStop30.04.2025

1.4 Repellent/Wildschadensverhütungsmittel

Für die Abwehr von Verbiss-, Fege- und Schälschäden stehen momentan noch einige Wildschadenverhütungsmittel zur Verfügung. Auch in diesem Wirkungsbereich der Pflanzenschutzmittel laufen in diesem Jahr zahlreiche Zulassungen aus.
PflanzenschutzmittelZulassungsende
Certosan31.08.2022
Cervacol Extra31.08.2022
EPSOM31.08.2022
proagro Schäl- und Fraßstopp31.08.2023
proagro Wildverbissschutz31.08.2022
Trico31.08.2022
Versus extra31.08.2022
WildStopp31.08.2022
Wöbra31.08.2023

2 Neufassung MB 45 „Borkenkäferbehandlung an Holzpoltern“

Arbeiter mit Schutzanzug bei Polterspritzung auf einem HolzpolterZoombild vorhanden

Polterspritzung (© R. Petercord)

Durch die Neufassung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung sowie die veränderte Zulassungssituation der Pflanzenschutzmittel ist das Merkblatt zur „Borkenkäferbekämpfung an Holzpoltern“ mit Stand vom April 2020 nicht mehr aktuell. Sollten Sie noch Printausgaben des Merkblattes haben, entsorgen Sie diese bitte im Altpapier. Das Merkblatt wurde an die neue Rechtslage angepasst und grundlegend überarbeitet (Stand März 2022). Es gibt nun den aktuellen Sachstand wieder und ist ab sofort online unter untenstehendem Link verfügbar. Es wird derzeit nur digital zur Verfügung gestellt, da die Zulassungssituation für das letzte verbliebende Pflanzenschutzmittel unklar ist und schon bald weitere Anpassungen notwendig werden.

Borkenkäferbehandlung an Holzpoltern - LWF Merkblatt 45

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