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Stefan Friedrich, Fabian Schulmeyer und Jan-Philipp Egner
Feuerungsanlagen in Gewerbebetrieben und öffentlichen Gebäuden - LWF-Wissen 70

Holzfeuerungsanlagen in Betrieben der Holzbe- und -verarbeitung, Wohnanlagen, Krankenhäusern, Hotels etc. sind in der Regel größer als Holzheizungen in ­Privathaushalten. Im Gegensatz zu den Biomasseheiz(kraft)werken wird aber die Wärme meist nicht zum Verkauf als Prozesswärme oder über Nahwärmenetze, sondern zur Deckung des Eigenbedarfs erzeugt.

Das Foto zeigt ein Biomasseheizkraftwerk für eine Schule. Das Gebäude ist weiß und es sind bunte Bilder an der Fassade befestigt. Davor steht ein holzverkleidetes Blumenbeet.Zoombild vorhanden

Abbildung: Biomasseheizwerk für das Schulzentrum in Wertingen (Foto: C. Rappold)

Eine genaue Ermittlung des Energieholzverbrauchs in diesen Anlagen ist auf den gegebenen Datengrundlagen nur bedingt möglich. Größere Anlagen ab 150 kW Feuerungswärmeleistung sind zum Teil durch die Befragung der Biomasseheiz(kraft)werke erfasst und entsprechend berücksichtigt worden. Für Anlagen unter 150 kW Feuerungswärmeleistung ist eine Herleitung über Gewerbestatistiken, Einschätzungen von Branchenkennern und vereinzelt vorhandener Literatur notwendig.

Musialczyk und Mantau (2007) haben kommunale und gewerbliche Kleinanlagen in Deutschland untersucht und festgestellt, dass in Anlagen bis 149 kW hauptsächlich Waldholz und Grünschnitt (in Form von Hackschnitzeln) und bei kommunalen Betreibern zusätzlich Pellets zum Einsatz kommen. Bei ­Gewerbebetrieben werden zudem Altholz, Industrierestholz und Sägenebenprodukte als Brennstoffe genannt.

Da für Kommunen, öffentliche Gebäude und den Dienstleistungsbereich die Anzahl der Feuerungsanlagen nicht systematisch erhoben wird, sind hier keine Hochrechnungen zum Verbrauch möglich. Für kleinere und mittelgroße Betriebe der Holzbe- und -verarbeitung (Schreinereien, Zimmereien) kann von einer durchschnittlichen Anlagengröße im Feuerungswärmeleistungsbereich von 15–49 kW ausgegangen werden, in denen die im Betrieb anfallenden Resthölzer zu einem erheblichen Anteil direkt energetisch verwertet werden. Für diese Anlagengröße wurde von Musialczyk und Mantau (2007) ein Brennstoffverbrauch von 26,2 t atro je Betrieb und Jahr ­ermittelt. Dieser Verbrauch wird nach Angaben der Betreiber fast komplett aus (im eigenen Herstellungsprozess anfallendem) Verschnitt (Industrieresthölzer) und Altholz bestritten. Die Autoren gehen davon aus, dass anfallendes Industrierestholz von den Befragten in diese Kategorien einbezogen wurde.
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In Bayern gibt es nach Auskunft der Handwerkskammer für München und Oberbayern aktuell 9.577 Schreinereien und 4.250 Zimmereien (Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Handwerkskammern 2012). Rechnet man den durchschnittlichen Verbrauch auf die bayerischen Schreinereien und Zimmereien hoch, ergibt sich ein jährlicher Verbrauch von 362.000 t atro.

Helm (2011) hat 5% der im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ansässigen Schreinereien und Zimmereien (insgesamt 14 Betriebe) befragt. Im Landkreis betrug der Verschnitt 19% oder 5.950 t atro im Jahr, die fast vollständig im eigenen Betrieb energetisch verwendet wurden. Hochgerechnet auf Bayern ergibt sich hieraus ein jährlicher Verbrauch von 288.000 t atro. Da von einer gewissen Überschneidung mit den Ergebnissen der Befragung der Heizwerke ausgegangen werden muss, wird für den vorliegenden Bericht ein jährlicher Verbrauch in Schreinereien und Zimmereien von rund 300.000 t atro angenommen.

Die Auswertung der Datenbank der über das Marktanreizprogramm geförderten Hackschnitzelheizungen (Biomasseatlas 2012) zeigt, dass seit 2001 rund 160.000 kW Feuerungsleistung in Heizungen ab 51 kW Kesselleistung installiert wurden. Eine Auswertung von Daten aus Biomasseheizwerken dieser Größenordnung ergab einen durchschnittlichen jährlichen Verbrauch von 0,86 t atro Biomasse je kW installierter Leistung. Hochgerechnet auf die Feuerungsleistung der geförderten Hackschnitzelheizungen in Bayern ergibt sich ein Bedarf von rund 178.000 t atro Biomasse.

Bei den Daten zur Förderung kann nicht unterschieden werden, ob es sich bei den Anlagen um private, kommunale oder um Anlagen in Gewerbebetrieben handelt. Eine Erfassung von privaten Anlagen ist in diesem Fall dennoch unwahrscheinlich, da mehr als 50 kW Leistung für Ein- und Zweifamilienhäuser in der Regel überdimensioniert sind. Es kann angenommen werden, dass zumindest Anlagen in dieser Größenordnung zum Großteil in Gewerbebetrieben (darunter auch landwirtschaftliche und gastronomische Betriebe) installiert wurden.

Außerdem sind Anlagen, die vor 2001 eingebaut wurden sowie diejenigen, die keine Förderung erhielten, nicht erfasst. Daher unterschätzt eine Hochrechnung über die Daten des Marktanreizprogramms den ­Gesamtverbrauch (RWI/forsa 2011). Gerade für die Anlagengrößen zwischen den kleineren privaten Feuerungen und den größeren Heizwerken zur gewerblichen Wärmebereitstellung liegen keine Daten aus Marktanalysen vor.

Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten wird beim Gesamtverbrauch für Feuerstätten in Gewerbebetrieben (einschließlich Schreinereien und Zimmereien) und öffentlichen Gebäuden mit einer Feuerungswärmeleistung von 15–150 kW von rund 0,5 Millionen t atro im Jahr 2010 ausgegangen.

Autoren

  • Stefan Friedrich
  • Jan-Philipp Egner
  • Fabian Schulmeyer