24.11.2023
Ergebnisse aus dem Mäuse-Monitoring 2023 und rechtliche Hinweise zur Behandlung - Blickpunkt Waldschutz 16/2023
von Cornelia Triebenbacher, Emanuel Geier und Andreas Hahn

Regional deutliche Zunahme Erd-/Feldmauspopulation!

Mäusedichten 2023

Die Mäusedichten haben in diesem Jahr regional stark zugenommen und bewegen sich auf einem sehr hohen Niveau. Ab einem bereinigten Wühlmaus-Indexwert von 10 (Besatz an Kurzschwanzmäusen der 100 Fallennächte abzgl. Fehlfunktionen und Beifängen) ist auf der Prognosefläche mit einem Schaden durch die Kurzschwanzmäuse zu rechnen. Der errechnete mittlere bereinigte Wühlmausindex 2023 je 100 Fallennächte für Bayern liegt bei 20,9 (28 von 32 Indexwerten > 10). Dies bedeutet, dass in den Wintermonaten lokal starke Schäden auftreten können. Dies betrifft v.a. vergraste Laubholzkulturen aus Wiederaufforstungen. Jedoch können auch Nadelholzkulturen, insbesondere mit Tanne betroffen sein.
Der Rötelmausindex stieg nach einer etwas geringeren Populationsdichte 2022 von 6,2 auf 10,6 (15 von 32 Indexwerten > 10). Die Rötelmäuse werden 2024 von der starken Fruktifizierung der Buche im Jahr 2023 profitieren. Die Populationen stiegen in diesem Jahr 2023 regional wieder deutlich an.
Der Erd-/Feldmausindex stieg stark von 6,6 auf 12,4 (19 von 32 Indexwerten > 10). Die regionale Zunahme der Erd- bzw. Feldmauspopulationen lässt sich mit der Etablierung der Mäuse mit zunehmender Vergrasung auf den Erst- und Wiederaufforstungen erklären sowie von einer deutlichen Zunahme der Feldmauspopulation im Allgemeinen.

Grafik zeigt Häufigkeitsverteilung der Indexwerte

Abbildung 1: Häufigkeitsverteilung der Indexwerte (ab einem bereinigten Indexwert von 10 ist mit Schäden zu rechnen).

Formel zur Berechnung des Wühlmausindex

Handlungsempfehlungen

Insbesondere in den Bereichen mit hohen Indexwerten >10 (Abbildung 2) sollten wiederholte Sichtkontrollen der gefährdeten Kulturen nach dem vollständigen Abwelken der Begleitvegetation stattfinden. Aber auch in Bereichen mit niedrigen Indexwerten sind Kontrollen zu empfehlen, da die Monitoringflächen nicht zwingend die örtliche Situation widerspiegeln, sondern „nur“ einen Eindruck der bayernweiten Situation vermitteln.
Nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis und des integrierten Pflanzenschutzes muss daher zeitnah vor jeder Bekämpfungsmaßnahme eine Prognose vor Ort durchgeführt werden. Weisen frische Fraßschäden in deutlichem Umfang auf eine Gefährdung durch Kurzschwanzmäuse hin, können auch diese als ausreichende Prognose angesehen werden. Dabei müssen 10% der Kulturpflanzen geschädigt und hinreichend dokumentiert sein. Eine weitere Prognose durch Schlagfallen oder Steckhölzer kann in diesen Fällen entfallen.

Bayernkarte zeigt regionale Verteilung der Fallenbelegungsindexe 2023

Abbildung 2: regionale Verteilung der Fallenbelegungsindexe 2023

Rodentizide

Die zugelassenen Pflanzenschutzmittel für eine Rodentizidbehandlung können Sie aktuell in der Online-Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entnehmen:

Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel Externer Link

Bei der Anwendung eines Rodentizids muss die anwendende Person sachkundig sein. Des Weiteren sind die Anwendungsbestimmungen der einzelnen Pflanzenschutzmittel einzuhalten und die einschlägigen Bundes- und Ländergesetze zu beachten.
Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmals auf die „Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung)“ vom 01.06.2022 hinweisen. In dieser ist in § 4 ein Anwendungsverbot für zinkphosphidhaltige Pflanzenschutzmittel in bestimmten Gebieten, beispielsweise FFH-Gebieten, ausgesprochen. Da alle verfügbaren Rodentizide auf dem Wirkstoff Zinkphosphid basieren, ist in den betroffenen Schutzgebieten eine Mäusebekämpfung mit PSM prinzipiell nicht mehr möglich. Es besteht die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung im Einzelfall.
Sollte ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach §4 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung forstlich notwendig erscheinen, können Sie auf unserer Website einen Entwurf als PDF abrufen. Des Weiteren ist auf dieser Seite eine Arbeitshilfe zur „Prüfung Bekämpfungsnotwendigkeit durch Prognose und erweiterter Kriterien“ (PDF) sowie eine Arbeitshilfe zur „Dokumentation nach Anwendungsbestimmung NT802-1 in Natura 2000 Gebieten im Wald“ (PDF) zu finden. Diese können Ihnen helfen, die Auflagen NT802-1, NT820-1, NT820-2 und NT820-3 einzuhalten bzw. einzuwerten.

Vorbeugung, Maßnahmen der Schadensabwehr und Kontrolle - Erd-, Feld- und Rötelmäuse

Werden keine Köderstationen verwendet, so ist die Anwendungsbestimmung NT803-2 vor einer Behandlung durchzuführen, schriftlich festzuhalten und bei Kontrollen vorzuweisen. Die Zugvögel sind abschließend aufgezählt – nur bei Beobachtung von Gänsevogelarten und Kranichen ist eine Behandlung der Fläche nicht möglich. Der Beobachtungszeitraum beginnt dann neu.
NT803-2: Vor Ausbringung des Mittels ist im Zeitraum von drei Tagen vor der Anwendung täglich zu überprüfen, ob die zu behandelnde Fläche aktuell als Rastplatz (Nahrungsfläche) von Zugvögeln (Gänsevogelarten, Kraniche) während des Vogelzugs genutzt wird. Sofern dies der Fall ist, darf keine Ausbringung auf dieser Fläche erfolgen. Eine Dokumentation der Prüfung ist bei Kontrollen vorzulegen.
Zwei graue Rohrabdeckungen, eine mit Öffnung, eine ohne Öffnung.Zoombild vorhanden

Abb. 3: Umgebaute Rohrabdeckung vom Baumarkt. Bei der Rohrabdeckung links ist der Deckel „geöffnet“.

Nach der Änderung der Anwendungsbestimmung NT680-2 zur Köderstation (…Die Durchlassgröße der Öffnung darf für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus maximal 10 qcm im Querschnitt oder 3,5 cm im Durchmesser betragen…) sind die bisher verwendeten Theyson- Köderstationen nicht mehr geeignet, da sie einen Querschnitt des Durchlasses von 3,8 cm aufweisen!

Um bereits gekaufte Stationen weiterhin nutzen zu können, bringen Gummistopfen bzw. Rohrabdeckungen aus dem Baumarkt Abhilfe (Abb.3), die vorn und hinten in die Öffnung eingebracht werden. Die Firma Flügel vertreibt seit Herbst die Theyson – Stationen mit eingebautem Stöpsel. Diese können auch extra bestellt werden.
Bei der Ausbringung von Rodentiziden in Köderstationen ist die jeweils vorgeschriebene Maximalaufwandsmenge je Köderstation zu beachten. Wir empfehlen je Köderstation zunächst mit 1-2 Teelöffel des verwendeten Mittels zu bestücken. So kann man bei der ersten Kontrolle nach 3-4 Tagen gut erkennen, ob die Köder angenommen werden. Danach reicht eine wöchentliche bis zweiwöchentliche Kontrolle, bei der so lange Köder nachgelegt werden, wie diese auch angenommen werden. Insgesamt ist die Maximalaufwandsmenge je Hektar zu beachten!