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Neuigkeiten
Neue Bestimmungen für den Rohholzhandel

Nach der Aufhebung der EU-Richtlinie zur Sortierung von Rohholz (Richtlinie 68/89/EWG vom 23.01.1968) durch die europäische Kommission hat auch die Forst-HKS nach fast 40 Jahren ihres Bestehens Ende des Jahres 2008 ihre Gültigkeit verloren.

Der Rohholzhandel in Deutschland braucht jedoch auch künftig eine einheitliche Basis. Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) und der Deutsche Holzwirtschaftsrat (DHWR) haben mit finanzieller Unterstützung des Holzabsatzfonds (HAF) ein zeitgemäßes Regelwerk auf privatrechtlicher Grundlage in Auftrag gegeben. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Forst- und Holzwirtschaft wurde eingesetzt, um einen Entwurf der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) auszuarbeiten.

Da die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind empfielhlt der Arbeitskreis, die Rahmenvereinbarung erst zum 1.Oktober 2009 anzuwenden. Bis die RVR offiziell eingeführt ist, wird angeregt, die bisher übliche Praxis fortzuführen.