Managementplanung

Moorbirken-Moorwald

Moorbirken-Moorwald in der Bayerischen Rhön (Foto: S. Müller-Kroehling)

Die Erhaltungsmaßnahmen werden nach dem Grundsatz geplant, so genau wie nötig aber so flexibel wie möglich zu planen. Spielräume bei der Umsetzung sollen also wo immer möglich erhalten werden.
Ohnehin stellt der Managementplan eine für den privaten Grundbesitzer nicht verbindliche Grundlage dar. Verbindlich ist im Zusammenhang mit Natura 2000 allerdings das gesetzliche Verschlechterungsverbot. Verbesserungen oder Entwicklungen von Lebensraumtypen und Arten sind freiwillig und können finanziell gefördert werden.
Entwürfe der Managementpläne werden von den Regionalen Kartierteams in Zusammenarbeit mit der LWF erstellt. Die Erstellung des fertigen, gültigen Planes erfolgt an den „Runden Tischen“, die vom zuständigen Gebietsbetreuer Natura 2000 Wald am zuständigen AELF hierfür einberufen werden. Diese Runden Tische sollen auch als Grundlage für den weiteren Austausch aller Beteiligten bei Fragen rund um die Umsetzung im Gebiet dienen.

Managementplanung für Lebensraumtypen der FFH-RL

Die FFH-Lebensraumtypen (= LRT) stehen im Anhang I der FFH-Richtlinie. Die Bayerische Forstverwaltung ist für die Wald-Lebensraumtypen zuständig. Wald-Lebensraumtypen definieren sich grundsätzlich über den Standort, die Baumartenzusammensetzung und die charakteristische Pflanzenarten. Eine genaue Beschreibung findet sich im „Handbuch der Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Bayern“.

Handbuch der Lebensraumtypen mit Anlagen

Managementplanung für Waldarten des Anhanges II FFH-RL

Von den 101 in Bayern heimischen Tier- und Pflanzenarten des Anhang II der FFH-Richtlinie haben 25 einen starken Waldbezug. Die Zuständigkeit für deren Kartierung und Bewertung liegt deshalb federführend bei der Bayerischen Forstverwaltung. Nähere Informationen über diese Arten finden sich im“Artenhandbuch der für den Wald relevanten Tier- und Pflanzenarten des Anhanges II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und des Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie in Bayern“.
Die Erhebungen der Anhang II-Waldarten werden von der LWF koordiniert. Je nach Art erfolgt die Erfassung entweder durch LWF-interne Spezialisten (z.B. Eremit, Scharlachkäfer, Alpenbock, Hochmoorlaufkäfer), Mitarbeiter der sieben regionalen, forstlichen Kartierteams (Fledermäuse, Spanische Flagge, Frauenschuh, Gelbbauchunke) oder externen Spezialisten im Werkvertrag (Moose, Kammmolch).

Ansprechpartnerinnen:

Weitere Informationen zu den Arten des Anhang II

Artenhandbuch der für den Wald relevanten Tier- und Pflanzenarten des Anhanges II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und des Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie in Bayern

Managementplanung für Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie

Wälder sind in Mitteleuropa die Ökosysteme mit den meisten Vogelarten. Von den 254 in Deutschland regelmäßig bestätigten Brutvögeln sind 105 Arten an Wälder gebunden. Als Waldvögel im engeren Sinne werden 76 Brutvogelarten bezeichnet.
Die starken Bestandsrückgänge zahlreicher europäischer Vogelarten und die Sorge um dieses gemeinsame Naturerbe führten bereits 1979 zum Erlass der Europäischen Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EG der Kommission vom 2.April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (VSchRL)). Die VSchRL fordert den länderübergreifenden Schutz wildlebender Vogelarten und ihrer Lebensräume. Sie nimmt damit eine Vorreiterrolle im Arten- und Biotopschutz ein. Gemeinsam mit der Fauna-Flora- Habitat- Richtlinie (FFH-RL) bildet sie das europäische Biotopverbundnetz Natura 2000. Ziel ist die dauerhafte und länderübergreifende Sicherung der biologischen Vielfalt.

Liste der Vogelschutzgebiete mit den jeweils gebietsspezifischen Vogelarten nach Anlage 2 (zu § 1 Nr. 2 BayNat2000V) Externer Link

In den 84 Vogelschutzgebieten Bayerns werden behördliche Managementpläne erstellt. Insgesamt bearbeiten Umwelt- und Forstverwaltung gemeinsam eine Schutzfläche von 549.000 Hektar, davon 307.000 Hektar Wald.
Insgesamt 42 wertgebende Waldarten bearbeitet die Forstverwaltung im Zuge der Managementplanerstellung mit dem Ziel naturschutzfachliche Belange in die forstliche Nutzung zu integrieren.

Weitere Informationen zu den Vogelschutzgebieten: