Rudolf Seitz, Albert Lang, Astrid Hanak, Rüdiger Urban
Der Schlosspark Nymphenburg als Teil eines Natura 2000-Gebietes - LWF-Wissen 68
Das europäische Biotopverbundsystem Natura 2000 zielt darauf ab, innerhalb der Mitgliedstaaten der EU jeweils für die Naturräume charakteristische Lebensraumtypen und Arten durch eine gezielte Beplanung ihrer Vorkommen in Natura 2000-Gebieten langfristig zu erhalten. Das Instrumentarium hierfür besteht aus zwei Richtlinien: der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der Vogelschutz-Richtlinie.
Zoombild vorhanden
Abbildung: Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald - Galio-Carpinetum. Foto: R. Seitz
Der Nymphenburger Schlosspark erstreckt sich über 141 ha und ist Teil des insgesamt 183 ha großen FFH-Gebietes 7834-301 „Nymphenburger Park mit Allee und Kapuzinerhölzl“. Seine Besonderheit basiert aus Sicht der Naherholung auf seiner Weitläufigkeit bei gleichzeitiger zentraler, innerstädtischer Lage im Münchner Westen. Der Wert des Nymphenburger Schlossparks liegt darüber hinaus in der kulturellen Bedeutung, dem erhaltenen Gartendenkmal, dem landschaftlichen Reiz und im naturnahen Bestandsaufbau der großflächigen laubholzreichen Gehölzbestände.
Diese Waldgesellschaften beherbergen noch eine Vielzahl von Arten, die in den kleineren Lohwaldresten des Münchener Nordwestens teilweise nicht mehr zu finden sind. Der Wert des alten Baumbestandes für Höhlenbrüter, Fledermäuse sowie alt- und totholzbewohnende Insekten (z. B. Eremit) kann dabei nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Innerhalb des FFH-Gebietes bieten die übrigen Teile des Schutzgebietes, das Kapuzinerhölzl und das Hartmannshofer Holz im Norden des Parks mit ihrer dichten, eher forstlich geprägten Bestockung eine kontrastreiche Abwechslung. Die beiden Auffahrtsalleen, die ebenfalls Bestandteil des FFH-Gebietes sind, bestehen im Wesentlichen aus Baumreihen, die unter dem Aspekt der Verkehrssicherungspflicht stark in ihrem Habitus beeinträchtigt sind.
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