Eine Gruppe von Kindern steht in einem Laubwald.

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Wolfgang Mantel
Ein Manifest für die Bodenreinertragslehre - LWF aktuell 67

Vor einem Jahrhundert stellte der Reichsrat Graf zu Toerring-Jettenbach unter dem Einfluss der Bodenreinertragslehre den Antrag, die Altholzvorräte im bayerischen Staatswald verstärkt zu nutzen und damit die Staatseinnahmen um circa 20 Millionen Mark jährlich zu mehren. Nach einer fünf Jahre dauernden Prüfung und zahlreichen Diskussionen lehnte der Bayerische Landtag den Antrag im Jahre 1914 ab.

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Graf zu Toerring-Jettenbach (Ölgemälde)

Am 7. Februar 1908 stellte der Reichsrat und Landtagsabgeordnete Graf zu Toerring-Jettenbach in der damaligen Ersten Kammer des Bayerischen Landtages den Antrag, »die königliche Staatsforstverwaltung möge veranlasst werden, die Erhöhung der Nutzungen aus den bayerischen Staatswaldungen in Erwägung zu ziehen, da die bisherigen Nutzungen bei Berücksichtigung des Alterklassenverhältnisses, des Zuwachses und der vorhandenen überschüssigen, rückgängigen Altholzvorräte als ungenügend zu erachten seien.«

Der Antrag war damals eine Sensation nicht nur für die Forstleute in Bayern, sondern auch in den anderen deutschen Ländern. Sogar die Bevölkerung wurde hellhörig, denn nach den Berechnungen versprach der Antrag eine Mehrung der Einnahmen aus den Staatswaldungen von 20 Millionen Mark pro Jahr. Eine beträchtliche Summe, vor allem wenn man bedenkt, dass die Zinslast der bayerischen Staatsschulden damals circa elf Millionen Mark betrug.

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  • Wolfgang Mantel