Stand: 04.09.2026
FAQs zum Japankäfer

Woher kommt der Japankäfer?

Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ursprünglich in Nordostasien beheimatet. Er wurde Anfang des letzten Jahrhunderts zuerst nach Nordamerika, später über die Azoren (1970er Jahre) und nach Italien (2014) verschleppt. Von dort aus breitet er sich weiter nach Norden aus, in die Schweiz (2017) und nach Deutschland (2021). In Bayern wurde der Käfer im Jahr 2024 zum ersten Mal amtlich in Fallen nachgewiesen.

Wie schaut der Japankäfer aus?

Der Käfer

  • ist ca. 1 cm lang und 6 mm breit.
  • hat braune Flügeldecken.
  • hat ein grün glänzendes Halsschild.
  • hat seitlich am Hinterleib je fünf markante weiße Haarbüschel.
  • hat zwei markante weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs.
  • spreizt bei Gefahr seine Hinterbeine senkrecht vom Körper weg.

Nahaufnahme eines grün schillernden Käfers

Japankäfer (© A. Weißbacher, LfL)

Mit welchen heimischen Käferarten kann der Japankäfer verwechselt werden?

Der Japankäfer kann mit einigen einheimischen Käfern verwechselt werden, vor allem mit folgenden:

  • Gartenlaubkäfer (Phyllopertha horticola):
    Der Käfer gleich groß, aber keine weißen Haarbüschel am Hinterleib.
  • Kleiner Julikäfer (Anomala dubia):
    Der Käfer ist etwas größer; ihm fehlen aber ebenfalls die weißen Haarbüschel am Hinterleib.

Weitere Verwechslungsmöglichkeiten:

  • Rosenkäfer (Cetonia aurata):
    Anders als beim Japankäfer schimmern die Flügeldecken metallisch grün mit weißen Flecken.
  • Junikäfer (Amphimallon solstitale):
    Beim Junikäfer sind die Flügeldecken und Halsschild hellbraun, nicht braun bzw. hellgrün glänzend.
  • Feldmaikäfer (Melolontha melolontha):
    Sein Halsschild ist schwarz und nicht grün glänzend; zudem ist der Käfer doppelt so groß.
  • Walker (Polyphylla fullo):
    Im Unterschied zum Japankäfer sind Flügeldecken und Halsschild des Walkers dunkelbraun mit weißen Flecken; zudem ist der Käfer dreimal so groß.

fünf verschiedene und verschieden große Käfer

Japankäfer und Vergleichsarten (© B. Gleixner, LfL)

Zu welcher Tageszeit ist der Japankäfer zu beobachten?

Der Japankäfer ist tagaktiv. Seine Flugzeit ist von Juni bis September. Die Käfer haben eine Lebenszeit von 30 bis 45 Tagen.

An welchen Pflanzen kommt der Japankäfer vor?

Für die Käfer sind nach Baufeld & Schaarschmidt (2020) und Schröder (2023) die bedeutendsten Wirtspflanzen:

  • Landwirtschaft: Mais, Spargel, Tomate und Bohnen
  • Beerenobst: Himbeere, Brombeere, Erdbeere und Heidelbeere
  • Ertragsobstsorten: Apfel, Kirsche und Zwetschge
  • Sonderkulturen: Wein
  • Zierpflanzen: Rose, Blauregen
  • Waldbäume: Ahorn, Birke, Buche, Eiche, Linde, Ulme, Pappel und Lärche
Die Larven der Käfer fressen ausschließlich an Graswurzeln.

Quelle: Schröder, 2023, Der Japankäfer in Deutsche Baumschule und Baufeld & Schaarschmidt. 2020, Der Japankäfer (Popillia japonica) – ein Schädling mit großem pflanzengesundheitlichen Risikopotential für Deutschland und Europa in Journal für Kulturpflanzen.

Was macht den Japankäfer so gefährlich?

Das Wirtspflanzenspektrum des Japankäfers ist sehr groß und wird mit mehr als 400 Arten angegeben. Die Käfer fressen an landwirtschaftlichen Kulturen ebenso wie an Obstgehölzen, Beerenobst, Grünflächen sowie Zier- und Baumgehölzen.

Die Larven des Japankäfers entwickeln sich im Boden, vergleichbar mit dem Maikäfer. Grünflächen wie Wiesen und Weiden nutzt der Käfer vor allem an feuchteren Stellen zur Ablage von Eiern und als Entwicklungsort seiner Larven (=Engerlinge). An diesen Orten kommt es teils zu erheblichen Wurzelschäden am Grasland.

Wo kommt der Japankäfer derzeit in Bayern vor?

Der Japankäfer kommt in Bayern bisher nur im Raum Lindau vor. Bei Kiefersfelden wurden zwar einzelne Exemplare gefangen. Dabei handelt es ich vermutlich aber um „blinde Passagiere“, die wahrscheinlich in LKWs oder PKWs unbeabsichtigt aus den Befallsgebieten in Italien nach Bayern transportiert wurden. Es gibt derzeit keine Hinweise auf eine Entwicklung der Käfer vor Ort.

Karte der Quarantänezone Lindau Externer Link

Wie kann ich erkennen, ob eine Pflanze vom Japankäfer befallen ist?

Typische Befallsmerkmale des Käferfraßes sind:

  • Trauben von Käfern hängen an Pflanzen
  • Pflanzen werden von oben nach unten kahlgefressen
  • Skelettierfraß an Blättern

Den Fraß der Engerlinge erkennt man an:

  • Kahlstellen oder verbraunten Stellen in Grasflächen

Mit welchen Fraßbildern heimischer Käferarten kann der Fraß des Japankäfer verwechselt werden?

Bei ihrem Regenerationsfraß an Blättern skelettieren Japankäfer die Blätter von Bäumen und Sträuchern. Dieser Skelettierfraß wird aber auch von heimischen Käfer- und Blattwespenarten verursacht (Wald und Holz NRW 2022), so z.B. vom/von:
  • Blauen Erlenblattkäfer (Agelastica alni)
  • Blauen Weidenblattkäfer (Phyllodecta vitellinae)
  • Larven der Kleinen Lindenblattwespe (Caliroa annulipes)
Der Fraß der Larven in Grasflächen kann mit Trockenschäden oder anderen, sich im Boden entwickelnden Larvenarten verwechselt werden (z.B. Maikäfer, Thrips-Art).

Quelle: Wald und Holz NRW, 2022, Waldschutz-Infomeldung Nr.11/2022.

An wen muss ich Käfersichtungen oder Fänge melden?

Zuständige Pflanzenschutzbehörde ist in Bayern die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Nutzen Sie die Funktionsemail popillia@lfl.bayern.de. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier:

Japankäfer / LfL Externer Link

In der Quarantänezone Lindau sind zuständig:

  • Waldflächen: AELF Kempten, Tel. 0831 52613-0, E-Mail: poststelle@aelf-ke.bayern.de
  • Offenland: AELF Kaufbeuren-Mindelheim, Tel. 08261 9919-0 oder 08282 9007-0, E-Mail: poststelle@aelf-km.bayern.de

Was bedeutet das Verbringungsverbot auf Waldflächen?

  • Laubbäume und Lärchen mit Blättern bzw. Nadeln zählen zu den Wirtsbäumen; benadelte bzw. belaubte Teile Kronen- und Astteile dürfen während der Flugzeit des Käfers (Juni bis September) nach aus der Befallszone hinaus verbracht werden! Ausnahmen bestehen, wenn das Material vor dem Transport getrocknet oder gehackt wird (Spangröße max. 5 cm) oder ein Transport in geschlossenen Fahrzeugen zu einer geschlossenen Anlage sichergestellt werden kann. Weitere risikominimierende Maßnahme muss von der LfL genehmigt werden.
  • Fahrzeuge und Geräte, die zur Bodenbearbeitung und für Arbeiten mit Erde oder als Holzerntemaschinen in der Befallszone eingesetzt wurden (z.B. Harvester, Kranrückezüge, Rückeschlepper) sowie gerücktes Stammholz, dürfen die Befallszone ganzjährig erst nach vorheriger Reinigung verlassen.
  • Die Verbringung von Boden aus der Oberflächenschicht des Bodens bis zu einer Tiefe von 30 cm (z.B. aus Wegebautätigkeit) aus der Befallszone hinaus ist ganzjährig verboten!
Detaillierte Informationen finden Sie in der gültigen Allgemeinverfügung für Waldflächen der LWF und dem Aktionsplan der LfL.

Kann man Waldbäume vor einem Befall schützen?

Ausgewachsene Waldbäume können nicht vor dem Reifungsfraß der Käfer geschützt werden. Dazu müsste die gesamte Krone mit einem feinmaschigen Netz umhüllt werden. Die Schäden durch den Reifungsfraß an Waldbäumen sind zudem überschaubar; der Fraß führt nicht zum Absterben der Bäume. Die Hauptschäden verursacht der Japankäfer in landwirtschaftlichen Kulturen Grünland und Rasenflächen!
Gegenüber dem Reifungsfraß der Käfer kann der Fraß der Engerlinge zu deutlichen Schäden und zum Absterben von Jungpflanzen im Wald führen. In beiden Fällen ist ein aufmerksames Beobachten der Wirtsgehölze wichtig, um einen Befall frühzeitig zu erkennen und um die Ausbreitung schnell wirksam zu unterbinden.

Gibt es Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung des Japankäfers?

Eine Bekämpfung adulter Käfer mit Insektiziden ist grundsätzlich möglich. Es stehen dafür aber nur eingeschränkt Mittel zur Verfügung. Im Jahr 2025 und 2026 wurden für einige landwirtschaftliche Kulturen Notfallzulassungen für Präparate mit den Wirkstoffen Acetamiprid und Cyantraniliprole erteilt. Im Jahr 2026 wurde das Mittel Acelepryn zugelassen, welches aktuell aber nur im Zierpflanzenbau verwendet werden darf.
Bei der Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel sind negative Auswirkungen auf Nichtzielarten zu beachten. Gerade bei der Anwendung von nicht artspezifisch wirkenden Kontaktinsektiziden gegen den Japankäfer wären diese umfangreich, da bei der Behandlung der Blätter ein Großteil der Insektenfauna in Mitleidenschaft gezogen würde.
Fazit:
In Waldflächen ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gegen den Japankäfer derzeit keine Option: Die Bekämpfung der Käfer mit einem Kontaktinsektizid würde alle Insekten töten, welche zum Zeitpunkt der Behandlung an den Blättern fressenden oder im Kronenraum der Bäume leben. Zudem gibt es kein zugelassenes Pflanzenschutzmittel für die Anwendung im Wald.

Gibt es neben der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln weiter Bekämpfungsmethoden?

Zur Bekämpfung der Larven im Boden können parasitische Nematoden wie Heterorhabditis bacteriophora ausgebracht werden. Dieses Verfahren wird in betroffenen Regionen in Italien und der Schweiz bereits erfolgreich angewendet. Auch eine Bekämpfung mit entomopathogenen Pilzen wie Metarhizium robertsii ist möglich.
Des Weiteren können mechanische Verfahren gezielt auf die Reduktion der im Boden lebenden Entwicklungsstadien eingesetzt werden. Der Einsatz von Motorfräsen kann Larven und Puppen deutlich reduzieren. In lokal stark befallenen Gebieten besteht zudem die Möglichkeit, Flächen während des Sommers mit Folien abzudecken, um das Ausfliegen der Käfer und eine erneute Eiablage zu verhindern. Dazu sollten Netze mit einer maximalen Maschenweite von 3 x 3 mm verwendet werden.
Mechanische Verfahren zur Bekämpfung des Japankäfers sind nur in der Landwirtschaft eine Option. Zum einen würde der flächige Einsatz von Motorfräsen zu einer gravierenden Schädigung des Waldbodens führen, welche mit der im Bayerischen Waldgesetz vorgeschriebenen pfleglichen Behandlung des Waldbodens unvereinbar wäre. Zum anderen würde das Fräsen im Wald die komplette Verjüngung mitvernichten.

Wer ist in Bayern für das Monitoring und die Bekämpfung des Japankäfers zuständig?


Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Tel.: 08161 8640-5717; 08161 8640-5744
E-Mail: popillia@lfl.bayern.de
Internet: Website Externer Link

Wer sind die zuständigen Ansprechpartner in der Quarantänezone im Landkreis Lindau?

Waldflächen
AELF Kempten
Tel.: 0831 52613-0
E-Mail: poststelle@aelf-ke.bayern.de

Offenland
AELF Kaufbeuren-Mindelheim
Tel.: 08261 9919-0; 08282 9007-0
E-Mail: poststelle@aelf-km.bayern.de

Rechtlicher Hintergrund

Das Vorgehen der Behörden ist in einem Durchführungsbeschluss der EU (2019/1702) geregelt. Für die Quarantänzone im Landkreis Lindau wird das konkrete Vorgehen zudem in Allgemeinverfügungen (AVs) geregelt. Es gibt eine Allgemeinverfügung für das Offenland und eine für Waldflächen. Beide sind im Internet einsehbar.