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Sebastian Gößwein
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln widerrufen - Blickpunkt Waldschutz 02/2014

Die Zulassung der Pflanzenschutzmittel Basta, RA-200-flüssig und HYGANEX-flüssig für das Anwendungsgebiet Forst wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerrufen. Diese Mittel dürfen seit dem 13.11.2013 im Wald nicht mehr verwendet werden.

Hoher Adlerfarn bedeckt einen Waldboden.

Abbildung: Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glufosinat sind
Herbizide, die zur Beseitigung von z. B. Adlerfarn in Kulturen benutzt wurden. Diese dürfen ab sofort im Forst nicht mehr verwendet werden. Foto: Daniel Stricker/pixelio.de

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung der Pflanzenschutzmittel Basta, RA-200-flüssig sowie HYGANEXflüssig für bestimmte Anwendungsgebiete, darunter befindet sich der Forst, widerrufen.

Der Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Zulassung des Wirkstoffes Glufosinat geändert hat. Mittel, die diesen Wirkstoff enthalten, dürfen nur noch in den Anwendungsgebieten Gemüse-, Obst-, Wein- und Zierpflanzenbau entsprechend neuer Anwendungsbestimmungen angewandt werden.

Die Mittel dürfen seit dem 13.11.2013 im Forst nicht mehr verwendet werden. Es gibt keine Aufbrauchfristen, d. h. wer die Pflanzenschutzmittel weiterhin im Forst anwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn Sie einen Betriebsbereich besitzen, in dem das Mittel noch zugelassen ist, dann können Sie es gemäß der NEUEN Anwendungsbestimmungen in diesem anwenden. Wenn dies nicht der Fall ist, bleibt nur die Rückgabe ungeöffneter Verpackungseinheiten an den Hersteller oder an den Verkäufer. Ein Anspruch auf kostenlose Rücknahme besteht dabei nicht. Restmengen der genannten Pflanzenschutzmittel sind fachgerecht als Sondermüll zu entsorgen.