22.11.2021
Monitoring 2021 - Kurzschwanzmäuse und Nonne - Blickpunkt Waldschutz 10/2021
von Cornelia Triebenbacher, Hannes Lemme und Andreas Hahn

Das neu aufgelegte Mäusemonitoring der LWF zeigt, dass in diesem Winter die Gefahr durch Mäuseschäden an jungen Kulturen regional sehr hoch ist. Bei der Nonne hingegen besteht kein Grund zur Sorge.

Neuaufstellung des Herbstmonitorings der Kurzschwanzmäuse 2021

Die Meldungen über Schäden, verursacht durch Erd-, Feld- und Rötelmäuse, liegen bayernweit seit 2019 auf einem hohen Niveau zwischen 300 und 350 ha. Aufgrund der starken Zunahme der Verjüngungsflächen infolge von Wiederaufforstungen auf Kalamitätsflächen durch Sturm und Borkenkäfer nimmt die Gefährdung der Kulturen durch forstschädliche Kurzschwanzmäuse weiter zu. Dies erforderte eine Neuausrichtung des Mäusemonitorings in diesem Jahr.
Rötlich-braune Maus schaut unter Zweigen hervorZoombild vorhanden

Abb. 1: Rötelmaus (© Cornelia Triebenbacher, LWF)

Um einen genaueren Überblick über Gesamtbayern zu erhalten, wurde ein Raster von etwa 50 x 50 km über Bayern gelegt. An jedem Rasterpunkt wurde in der Nähe eine geeignete Verjüngungsfläche ausgewählt. Auswahlkriterien waren eine Flächengröße von 0,4 ha und größer, Kulturen aus Erstaufforstung oder Wiederaufforstung (kein Unter– oder Voranbau) mit überwiegenden Anteilen von Eiche, Buche und/oder Edellaubgehölzen aus den Jahren 2020 und 2021 sowie die Offenheit der Waldbesitzer*innen für die Teilnahmen an dem Monitoring. Im Oktober wurden die ausgewählten Prognoseflächen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LWF bzw. Werkvertragsnehmer beprobt. Insgesamt wurde an 28 Punkten ein Monitoring mit je 50 Schlagfallen über 2 Fangnächte hinweg durchgeführt. An dieser Stelle möchten wir uns herzlich für die Bereitstellung der Verjüngungsflächen bedanken.

Mäusedichten 2021

Bis auf das Splintholz abgenagtes Bäumchen; kleine, braune Bastinseln stechen aus dem hellen Splintholz hervor. Zoombild vorhanden

Abb. 2: Fraßbild der Erdmaus (©Cornelia Triebenbacher, LWF)

Die Mäusedichten bewegen sich insgesamt auf einem hohen Niveau. Der errechnete mittlere bereinigte Wühlmausindex 2021 je 100 Fallennächten für Bayern liegt bei 16,5 (19 von 28 Indexwerten > 10). Der Rötelmausindex liegt bei 11,7 (14 von 28 Indexwerten > 10), der Erd-/Feldmausindex bei 6,4 (7 von 28 Indexwerten > 10). Ab einem bereinigten Indexwert von 10 (Besatz an Kurzschwanzmäusen der 100 Fallennächte abzgl. Fehlfunktionen und Beifängen) ist auf der Prognosefläche mit einem Schaden durch die Kurzschwanzmäuse zu rechnen. Auf Bayern übertragen bedeutet dies, dass in den Wintermonaten lokal starke Schäden auftreten können. Dies betrifft v.a. vergraste Laubholzkulturen aus Wiederaufforstungen. Jedoch können auch Nadelholzkulturen, insbesondere welche mit Tanne, betroffen sein.
Die Rötelmäuse profitierten 2021 von der starken Fruktifizierung der Buche im Jahr 2020. Die Populationen nahmen deutlich zu. Dies ist auch im Infektionsgeschehen mit dem Hantavirus in diesem Jahr deutlich erkennbar.

Hantavirus-Fällen in Bayern 2021 Externer Link

Handlungsempfehlungen

Insbesondere in den Bereichen mit hohen Indexwerten >10 (Abbildung 3) sollten wiederholte Sichtkontrollen der gefährdeten Kulturen nach vollständigem Abwelken der Begleitvegetation stattfinden. Aber auch in Kulturen in Bereichen mit niedrigen Indexwerten sind Kontrollen zu empfehlen. Vor einer Bekämpfungsmaßnahme muss nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis und dem integrierten Pflanzenschutz zeitnah eine Prognose vor Ort durchgeführt werden.
Weisen aktuell frische Fraßschäden in deutlichem Umfang auf eine Gefährdung durch Kurzschwanzmäuse hin, können diese als ausreichende Prognose angesehen werden. Sie müssen hinreichend dokumentiert sein. Eine weitere Prognose durch Schlagfallen oder Steckhölzer kann in diesen Fällen unterbleiben.

Bayernkarte mit Monitoringpunkten in grau und verschiedenen Rottönen.

Abbildung 3: Bereinigter Wühlmausindex an den Monitoringpunkten. Ab Indexwert > 10 ist mit einer Gefährdung durch Kurzschwanzmäuse zu rechnen (LWF, Abt. Waldschutz 2021)

Rodentizide

Die zugelassenen Pflanzenschutzmittel für eine Rodentizidbehandlung können Sie aktuell in der Online Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entnehmen:

Bei der Anwendung eines Rodentizids muss die anwendende Person sachkundig sein. Des Weiteren sind die Anwendungsbestimmungen der einzelnen Pflanzenschutzmittel einzuhalten und die einschlägigen Bundes- und Ländergesetze zu beachten.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die neue "Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung)" vom 02.09.2021 hinweisen. In dieser ist in Paragraf 4 ein Anwendungsverbot für zinkphosphidhaltige Pflanzenschutzmittel in bestimmten Gebieten, beispielsweise FFH-Gebieten, ausgesprochen. Der kommende Blickpunkt Waldschutz wird darauf eingehen.

Monitoringergebnisse 2022 zur Nonne

Die kühl-feuchte Witterung im Mai führte zu einer starken Entwicklungsverzögerung der Larven. Der Schwärmflug der Nonne begann erst Ende Juli und war somit stark verzögert. Die Fangperiode erstreckte sich daher auf den Zeitraum vom 01.07. bis 15.09.2021, um die ganze potenzielle Flugzeit abbilden zu können. Der Hauptschwärmflug der Nonne erfolgte 2021 in der zweiten Augusthälfte.
Abbildung 4 zeigt die Häufigkeitsverteilung der Anflüge von 2014 – 2021. In diesem Jahr wurde die Warnschwelle von 1.000 Faltern je Fangsaison an zwei Fallenstandorten in der Oberpfalz überschritten. Eine Suche nach Puppenhülsen an diesen Standorten durch Mitarbeiter der LWF erbrachten aber keine auffälligen Ergebnisse.

Grafik mit Balkendiagrammen, die die Häufigkeitsverteilung der Anflüge von 2014 – 2021 zeigen

Abb 4: Häufigkeit der Falteranflüge über die gesamte Fangsaison im Vergleich von 2014 bis 2021

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