Storanet – Anwendung jetzt "Einfache Hilfstätigkeit" - Blickpunkt Waldschutz 4/2017
von Peter Eichel
Die Pflanzenschutzdienste der Länder haben eine Neuregelung im Umgang mit Storanet getroffen. Die Verwendung ist nun im Rahmen einfacher Hilfstätigkeiten erlaubt. Dies bedeutet, dass das Auslegen des Netzes unter sachkundiger Aufsicht erfolgen muss.
Das Abnehmen des Netzes kann dagegen durch eingewiesene Personen durchgeführt werden.
Abb. 1: Ausbringen des Netzes (Foto: F. Stahl)
Mit der letzten Novellierung der Leitlinie „Einfache Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz“ (Link) durch die Pflanzenschutzdienste der Länder wurde die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Storanet® – Zulassungsnummer 007598-00 – in die Liste der Hilfstätigkeiten aufgenommen. Die neue Regelung sieht vor, dass das Auslegen des Borkenkäferschutznetzes unter sachkundiger Aufsicht erfolgen muss. Bei der Entfernung des Produktes ist keine Aufsicht notwendig. Die das Netz abnehmende Person muss jedoch vorher durch eine sachkundige Person eingewiesen worden sein.
Die Einweisung umfasst den Umgang entsprechend der Anwendungsbestimmungen des Netzes sowie den persönlichen Arbeitsschutz. Für die Praxis bedeutet dies, dass bei der Holzabfuhr die eingewiesenen Kraftfahrer zukünftig das Netz selbstständig abnehmen und den Vorgaben entsprechend verstauen können, um dann die Ladung aufzunehmen. Dies vereinfacht den Umgang mit diesem innovativen Pflanzenschutzmittel erheblich.
Abb. 2: Abgedeckter Holzpolter (Foto: F. Stahl)
Bei Storanet® handelt es sich um ein mit einem Insektizid versehenes Holzschutznetz, das zum Schutz liegenden Holzes oder beim Poltern gegen rinden- und holzbrütende Borkenkäfer sowie Bockkäfer und Prachtkäferarten eingesetzt werden kann. Eigenheiten des Mittels sind seine mehrmalige Wiederverwendbarkeit und die Möglichkeit einer abdriftfreien Pflanzenschutzmittelanwendung.
Informationen zur Anwendung können über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) oder die Herstellerseite (www.agrar.basf.de) – jeweils unter dem Stichwort Storanet – eingeholt werden.
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