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Thomas Knoke, Torsten Hothorn, Reinhard Mosandl und Eckhard Kennel
Verbissgutachten zeichnen realistisches Bild - LWF-aktuell 62

Die Forstbehörden äußern sich alle drei Jahre im Rahmen des Forstlichen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung - dem Verbissguachten. Dies geschieht für jede Hegegemeinschaft in Bayern gesondert. Im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Erhebung im Jahre 2006 entstand eine lebhafte Diskussion zur Aussagekraft des Verbissgutachtens. Aus diesem Anlass wurde das 1984 entwickelte Verfahren zur Beurteilung der Situation der Waldverjüngung einer wissenschaftlichen Überprüfung unterzogen.

Zwei Männer knien am Waldboden und führen mit Hilfe von Flucht- und Meterstab Messungen durch.Zoombild vorhanden

Abbildung: Verbissgutachten 2006: Mitarbeiter der Forstverwaltung erhoben an 22.000 Inventurpunkten den Zustand von Trieben und Knospen.

Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung ist es von entscheidender Bedeutung, dass den Waldbesitzern die Möglichkeit erhalten bleibt oder geschaffen wird, im Rahmen der Waldverjüngung vielfältige, nach Baumarten und Baumdimensionen differenziert aufgebaute Wälder zu etablieren oder zu erhalten. Dies lässt sich nur bei einer vertretbaren Verbissintensität erreichen.

Deshalb hat der Gesetzgeber im Wald- und auch im Jagdgesetz geregelt, dass der Zustand der Waldverjüngung zu erfassen und zu beurteilen ist. Diesen gesetzlichen Auftrag erfüllt in Bayern eine quantitative Erhebung des Zustandes der Verjüngung mit Hilfe eines Stichprobenverfahrens, die alle drei Jahre wiederholt wird. Die Ergebnisse der Verbissaufnahmen fließen in Forstliche Gutachten mit Empfehlungen zum Abschuss in den einzelnen Hegegemeinschaften ein.

Die Ergebnisse der Erhebung im Jahre 2006 entfachten eine lebhafte Diskussion zur Aussagekraft der Forstlichen Gutachten. Insbesondere die Eignung des Verbissprozentes für die Beurteilung des Zustandes der Waldverjüngung wurde bezweifelt. Die Kritiker forderten, anstelle des Verbissprozentes die absolute Anzahl unverbissener Pflanzen auszuwerten. Weitere Vorschläge hoben auf die Berücksichtigung von Sollstammzahlen als Beurteilungsreferenz sowie auf die differenzierte Betrachtung von Teilpopulationen innerhalb der Waldverjüngung ab.