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Cornelia Triebenbacher und Florian Krüger
Buchdrucker und Kupferstecher legen die Bruten an – Befallssuche ist jetzt erforderlich - Blickpunkt Waldschutz 5/2014

Im Gegensatz zum Jahr 2012 hatte der Buchdrucker 2014 bereits am Anfang der Monitoringperiode zwischen der 14. und der 18. Kalenderwoche ein Hoch erreicht.Zoombild vorhanden

Abbildung 1: Schwärmkurve Buchdrucker einer Falle aus Schwaben im Vergleich zu 2013

In einigen warmen Regionen Schwabens, Niederbayerns, Unter- und Mittelfrankens begann der Schwärmflug des Buchdruckers wie erwartet bereits Anfang April. In der ersten Phase war er allerdings vergleichsweise schwach, so dass zunächst vor allem liegendes Holz befallen wurde.

Der Höhepunkt des Schwärmfluges war Mitte April. Im Vergleich dazu flog der Buchdrucker 2013 erst Ende April und ist somit heuer je nach Region 1– 2 Wochen eher aktiv.

Auch der Kupferstecher startete seinen Hauptschwärmflug Mitte April.

Empfehlung

Im Gegensatz zum Jahr 2012 hatte der Kupferstecher 2014 bereits am Anfang der Monitoringperiode zwischen der 14. und der 18. Kalenderwoche ein Hoch erreicht.Zoombild vorhanden

Abbildung 2: Schwärmkurve Kupferstecher einer Falle aus Oberbayern im Vergleich zu 2013

Die beiden Fichten-Borkenkäfer legen derzeit die Rammelkammern an, teilweise beginnen sie bereits mit der Eiablage. Während der Anlage der Rammelkammer bzw. des Mutterganges fällt besonders viel Bohrmehl an. Dieses findet sich oft auf Blättern, Gras und Spinnweben rund um den Stammfuss befallener Bäume. Verstärkter Harzfluss an der Rinde der Fichte deutet ebenfalls auf Befall hin.

Aufgrund der derzeitigen Wetterlage wird die Befallssuche jedoch erschwert. Sie ist aber von entscheidender Bedeutung, da die Altkäfer während des Brutgeschäftes durch rechtzeitigen Einschlag frisch befallener Fichten abgeschöpft werden können. Die Befallssuche sollte vor allem am Bestandsrand letztjähriger Käfernester und mindestens ein bis 2 Baumreihen in den Bestand hinein erfolgen.

Befallenes Material sollte möglichst rasch aufgearbeitet und aus dem Wald gebracht bzw. anderweitig, z. Bsp. durch Entrinden, unschädlich gemacht werden.

Hinweis

Bohrmehl und Rammelkammer vom Buchdrucker an AltfichteZoombild vorhanden

Abbildung 3: Bohrmehl an stehender Fichte mit Ausschnitt Rammelkammer

Die Landesverordnung zur Bekämpfung der schädlichen Insekten in den Wäldern der Regierungen Mittel- und Unterfranken, Niederbayern und Oberpfalz sind aufgrund der wieder steigenden Gefahr durch den Borkenkäfer bis 2018 verlängert worden. Für Oberbayern, Schwaben und Oberfranken gelten die Landesverordnungen zunächst bis 2017.

Um eine drohende Massenvermehrung der beiden Fichten-Borkenkäferarten und der damit verbundenen Schädigung angrenzender Wälder zu vermeiden, ist der rechtzeitige Einschlag befallener Bäume, das Unschädlichmachen der Brut und der Entzug potentiell bruttauglichen Materials im Sinne der „Sauberen Waldwirtschaft“ zwingend erforderlich.