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Managementplanung in den Wäldern der EU-Vogelschutzgebiete
Martin Lauterbach, Sachgebiet Naturschutz
Bestände und Lebensräume charakteristischer Vogelarten sollen erhalten werden
In Bayern gibt es derzeit 83 rechtskräftig verabschiedete Europäische Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von über 545.000 Hektar. Dort werden ausgewählte Vogelarten kartiert und ihr Erhaltungszustand bewertet. Die Planung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen soll den Verlust an Vielfalt in unserer Landschaft verhindern.
Die starken Bestandsrückgänge zahlreicher europäischer Vogelarten und die Sorge um dieses gemeinsame Naturerbe führten bereits 1979 zum Erlass der Europäischen Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EG der Kommission vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (VSchRL)). Die VSchRL fordert den länderübergreifenden Schutz wildlebender Vogelarten und ihrer Lebensräume. Sie nimmt damit eine Vorreiterrolle im Arten- und Biotopschutz ein. Gemeinsam mit der ebenfalls europäischen Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie (FFH-RL) bildet sie das europäische Biotopverbundnetz »Natura 2000«. Ziel ist die dauerhafte und länderübergreifende Sicherung der biologischen Vielfalt.
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