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Das neue Pflanzenschutzrecht
Ralf Petercord und Franz Brosinger
Trotz höherer Anforderungen bleiben die Auswirkungen auf den Pflanzenschutz im Wald überschaubar
Im Februar 2012 ist das neue deutsche Pflanzenschutzgesetz in Kraft getreten, das die von der Europäischen Union vorgeschriebenen Normen umsetzt. Dabei haben sich die Anforderungen an den Pflanzenschutz im Wald zum Teil deutlich erhöht, die sich vor allem in formalen Regelungen und weniger in der praktischen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln niederschlagen. Wichtige Änderungen betreffen die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln, die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus Luftfahrzeugen, den Nachweis und den Erhalt der Sachkunde für die Anwender von Pflanzenschutzmitteln sowie die Dokumentation des Pflanzenschutzmitteleinsatzes.
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Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln besteht eine Dokumentationspflicht (Bild: LWF-Archiv). |
Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes vom 6. Februar 2012 liegt das neue Pflanzenschutzgesetz vor. Die Bundesregierung hat damit die Vorgaben europäischer Pflanzenschutznormen in nationales Recht umgesetzt. Für die Waldbesitzer und die in der Forstwirtschaft Beschäftigten bringt dies einige Veränderungen bei der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen im Wald mit sich. Im Folgenden sollen die wichtigsten Veränderungen dargelegt werden.
Im Herbst 2009 verabschiedete die Europäische Union das sogenannte Pflanzenschutzpaket mit einer Reihe von Verordnungen zur Verwendung und Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Während die EU-Verordnungen unmittelbar wirksam und verbindlich geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten sind, müssen EU-Richtlinien durch nationale Rechtsakte umgesetzt werden. Dies ist nun mit dem vorliegenden neuen Pflanzenschutzgesetz geschehen.
Weiterführende Links
Autoren
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Dr. Ralf Petercord
Leiter der Abteilung Waldschutz der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft im Zentrum Wald-Forst-Holz Weihenstephan
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Franz Brosinger
Leiter des Referates »Waldbau, Waldschutz, Bergwald« des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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