Seitenanfang : weiter zum Inhalt|
weiter zur Themennavigation|
LWF - Logo mit Link zu Startseite| Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
Wappen mit Link auf die Startseite des StMELF|
Kopfnavigation: weiter zur Position im Verzeichnisbaum|
Position im Verzeichnisbaum: weiter zum Inhalt|
StMELFLWFWaldbewirtschaftungWaldbau → Neue Herkunftsempfehlungen für Bayern
Inhalt: zurück zum Seitenanfang|

Neue Herkunftsempfehlungen für Bayern

Überarbeitete Richtlinien helfen dem Waldbesitzer bei der Wahl

Am 15. September 2008 traten die grundlegend überarbeiteten Herkunftsempfehlungen für forstliches Vermehrungsgut in Bayern in Kraft. Das Bayerische Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht überarbeitete sie in Abstimmung mit dem Landesgutachterausschuss für forstliches Vermehrungsgut und gestaltete sie neu. Wesentliche Änderungen in den rechtlichen Grundlagen für den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut ab 2003 erforderten die Überarbeitung der Herkunftsempfehlungen. Zugleich führten forstgenetische Labor- und Feldversuche zu neuen Erkenntnissen, die zu berücksichtigen waren.

Zugelassener Buchenbestand der Kategorie "ausgewählt"

Die Verwendung geeigneten forstlichen Saat- und Pflanzgutes ist eine wesentliche Voraussetzung für die künstliche Begründung gesunder, betriebssicherer und leistungsfähiger Wälder. Neben der Wahl standortsgemäßer Baumarten kommt dabei der Wahl geeigneter Herkünfte größte Bedeutung zu. Eine falsche Herkunftswahl kann sich langfristig negativ auf Wuchsleistung, Holzqualität und Anfälligkeit gegenüber Schädlingen auswirken. Meist werden diese nachteiligen Effekte erst spät erkannt und nur selten, wenn überhaupt, auf die falsche Herkunft zurückgeführt. Das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) regelt den Handel (das Inverkehrbringen) von Forstsamen und -pflanzen, nicht aber deren Verwendung im Wald. Der Waldbesitzer entscheidet, welches Vermehrungsgut er in seinem Wald ausbringt. Die Wahl der richtigen Herkunft bleibt in seiner Verantwortung. Als Unterstützung und Entscheidungshilfe dienen ihm die von den Forstverwaltungen herausgegebenen Empfehlungen für die Verwendung bestimmter Herkünfte in bestimmten Regionen (Herkunftsgebieten). Sie gründen auf den Ergebnissen langjähriger Feldversuche und den in über 200 Jahren gesammelten Erfahrungen der forstlichen Praxis. Deshalb sind sie in Bayern Grundlage für die Bewirtschaftung des Staats- und Körperschaftswaldes (Art. 18, 19 BayWaldG) sowie nach PEFC zertifizierter Wälder (Standard 4.2 PEFC). Gleichzeitig sind sie Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln nach der Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines Förderprogramms (WaldFöP, Ziffer 4.1.1).

Links: