Inhalt:
zurück zum Seitenanfang|
Bestrebungen zur Verbesserung des Bodenschutzes in der Schweiz
Peter Lüscher, Stéphane Sciacca und Oliver Thees
Vorgehen und Lösungsansätze zum Schutz der Bodenfruchtbarkeit
Zum Schutz des Bodens gelten in der Schweiz strenge Vorschriften. Die Bodenschutzanliegen werden im Umweltschutzgesetz über die langfristige Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit definiert. Dabei gilt der Boden als fruchtbar, wenn er eine standortsspezifische, artenreiche, biologisch aktive Lebensgemeinschaft, eine typische Bodenstruktur sowie eine ungestörte Abbaufähigkeit der Vegetationsrückstände aufweist. Das Wachstum und die Qualität der Pflanzen sollen nicht beeinträchtigt werden. Auf den Wald bezogen muss die Selbsterhaltung der standortstypischen Lebensgemeinschaft Wald mit Naturverjüngung nachhaltig gewährleistet werden. Nur natürliche Faktoren dürfen das Wurzelwachstum der standortsgerechten Baumarten beeinträchtigen.
Ökologische Erkenntnisse, ökonomische Zwänge, technischer Fortschritt in der Waldarbeit und gesellschaftliche Ansprüche an den Wald bzw. die Waldwirtschaft entwickeln sich weiter und erfordern grundsätzliche Überlegungen hinsichtlich künftiger Konzepte im Bodenschutz. Mit den »ökologischen Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau« (Waldprogramm Schweiz 2004, WAP-CH) wurden für den Bodenschutz Zielgrößen und Indikatoren entwickelt, die den Schutz vor irreversiblen Beeinträchtigungen der Bodenfruchtbarkeit sicherstellen.
Vor diesem Hintergrund entwickelte die Eidgenössische Forschungsanstalt WSL in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt und unterstützt von der TU München ein Projekt für die Umsetzung des »Physikalischen Bodenschutzes im Wald«.
|