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Alfons Leitenbacher und Rudolf Perfler
Professionalisierung und Effizienzsteigerung - LWF-aktuell 70

70 Prozent der privaten Waldbesitze in Bayern sind kleiner als zwei Hektar, weitere 20 Prozent umfassen nur drei bis fünf Hektar. Zudem ist der Waldbesitz oftmals auf mehrere Parzellen verteilt. Selbsthilfeeinrichtungen haben deshalb die zentrale Funktion, die Nachteile und Probleme dieser kleinteiligen Waldbesitzstruktur abzumildern und auszugleichen.

Das Bild zeigt einen Hacker und einen Traktor bei der Arbeit.Zoombild vorhanden

Forstmaschinen (Foto: M. Wolf)

Voraussetzung für ein erfolgreiches Wirken der Selbsthilfeeinrichtungen sind effiziente Strukturen und optimierte Abläufe. Darüber hinaus stellen die steigenden Transaktionskosten mit sinkender Besitzgröße ein ernstes Problem dar. An diesen Zielen und Schwierigkeiten setzt die staatliche Unterstützung an.

Nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) verfolgen Forstbetriebsgemeinschaften den Zweck, "die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern, insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung, derGemengelage, des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmängel zu überwinden (§ 16 BWaldG).

Deshalb nennt das Gesetz eine Reihe von Aufgaben, die eine Forstbetriebsgemeinschaft mindestens zu erfüllen hat, und macht die Anerkennung unter anderem davon abhängig, dass eine Forstbetriebsgemeinschaft "… nach Größe, Lage und Zusammenhang aller angeschlossenen Grundstücke eine wesentliche Verbesserung der Bewirtschaftung ermöglichen muss" (§18Abs.1 BWaldG). Die Anerkennung als Forstbetriebsgemeinschaft nach Bundeswaldgesetz ist nicht nur Voraussetzung für die Befreiung von den Vorschriften des Gesetzes gegen die Wettbewerbsbeschränkungen, sondern auch für die Förderung.

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