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Mittel für Natur- und Artenschutz im Wald - Schwerpunkt Natura 2000
Alois Beer, Referat für Privat- und Körperschaftswald StMELF
Natura 2000 - im VNP Wald einen Schwerpunkt bayerischer Förderpolitik
Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert mit Zuwendungen freiwillige Leistungen, die die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten für den Natur- und Artenschutz oder Natura 2000 in ihren Wäldern erbringen. Im Jahr 2008 erhielten 400 Antragsteller über 750.000 Euro Fördermittel. Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald ist ein wichtiger Baustein in der Umsetzung verschiedener naturschutzfachlicher Maßnahmen. Im Hinblick auf Natura 2000 bildet das VNP Wald einen bedeutenden forstpolitischen Schwerpunkt.
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Natura 2000 im Wald - alter Bergahorn als Biotopbaum. Das VNP Wald fördert das Belassen von Totholz und den Erhalt von Alt- und Biotopbäumen (Foto: T. Bosch) |
Der Aufbau des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000, die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen sowie der Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten sind Hauptziele des Vertragsnaturschutzprogramms Wald (VNP Wald) des Freistaates Bayern. Dazu sind in den Richtlinien des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP WaldR 2007) sechs Maßnahmenblöcke beschrieben, die aus Mitteln der Europäischen Union sowie des Freistaates Bayern finanziert werden. Neben naturalen und formalen Voraussetzungen sind die Maßnahmen überwiegend auch an eine Gebietskulisse gebunden, u.a. auch an die (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete).
Das Natura 2000 Gebiets-Netzwerk beinhaltet mit Mooren, Süßwasserseen, Flussauen und naturnah bewirtschafteten Wäldern die wichtigsten Kohlenstoffsenken des Planeten! Ein günstiger Erhaltungszustand dieser Lebensräume ist nicht nur eine Überlebensfrage für Tier- und Pflanzenarten.
Alle Maßnahmen müssen sich im gesetzlichen Rahmen, insbesondere des Bayerischen Naturschutzgesetztes und des Waldgesetztes für Bayern bewegen. Beispielsweise findet die Maßnahme »Schaffung lichter Waldstrukturen« letztlich dort ihre Grenzen, wo der Tatbestand der Rodung erfüllt ist. Auf den nach den VNP WaldR 2007 geförderten Flächen muss der Waldbesitzer auch weiter uneingeschränkt seinen Verpflichtungen zur Verkehrssicherung und zur Durchführung von Waldschutzmaßnahmen nachkommen.
Ist der Waldbesitzer zu Maßnahmen im Rahmen von Ausgleichmaßnahmen oder Schutzgebietsverordnungen verpflichtet, kann keine Förderung in Anspruch genommen werden. Die Maßnahmen und Anforderungen des Managementplanes eines Natura-2000-Gebietes hingegen fallen nicht unter diese Regelung, denn Adressat dieser Verpflichtung ist der Freistaat Bayern und nicht der Waldbesitzer. Die Förderung nach den VNP WaldR 2007 scheidet auch dann aus, wenn die Maßnahmen und Verpflichtungen bereits aus anderen Programmen unterstützt bzw. honoriert werden
Mit der Förderung nach den Richtlinien zum Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP WaldR 2007) honoriert der Freistaat Bayern die freiwillige Verpflichtung, ökologisch wertvolle Flächen und Naturzustände id.d.r. in Natura 2000 Gebieten zu erhalten und zu entwickeln und trägt damit auch anfallende Mehrkosten und Ertragsausfälle anteilig mit. Die Förderung setzt einen fachlichen Konsens zwischen Waldbesitzer sowie Naturschutz- und Forstbehörde voraus. Vor Ort stehen den privaten und körperschaftlichen Waldbesitzern oder Maßnahmenträgern die Revierleiter der zuständigen Ämter für Landwirtschaft und Forsten (ÄLF) sowie die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörden (UNBen) als Ansprechpartner und Berater zur Verfügung.
Die öffentliche Hand engagiert sich im Rahmen des VNP Wald mit Fachpersonal und finanziellen Mitteln, um auch im Sinne von Natura 2000 integrativen Naturschutz zu unterstützen und zu fördern. Der Erfolg des Programms hängt nicht anders als im Offenland vor allem von der kooperativen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab.
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Alois Beer ist Sachbearbeiter im Referat für Privat- und Körperschaftswald des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz unter anderem zuständig für den Vollzug des Vertragsnaturschutzprogramms Wald.
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