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Verbissgutachten zeichnen realistisches Bild

Thomas Knoke, Torsten Hothorn, Reinhard Mosandl und Eckhard Kennel

Gutachten zur Situation der Waldverjüngung sind objektiv und zuverlässig

Die Forstbehörden äußern sich alle drei Jahre im Rahmen des Forstlichen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung - dem Verbissguachten. Dies geschieht für jede Hegegemeinschaft in Bayern gesondert. Im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Erhebung im Jahre 2006 entstand eine lebhafte Diskussion zur Aussagekraft des Verbissgutachtens. Aus diesem Anlass wurde das 1984 entwickelte Verfahren zur Beurteilung der Situation der Waldverjüngung einer wissenschaftlichen Überprüfung unterzogen.

Verbissgutachten Verbissgutachten 2006: Mitarbeiter der Forstverwaltung erhoben an 22.000 Inventurpunkten den Zustand von Trieben und Knospen.

Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung ist es von entscheidender Bedeutung, dass den Waldbesitzern die Möglichkeit erhalten bleibt oder geschaffen wird, im Rahmen der Waldverjüngung vielfältige, nach Baumarten und Baumdimensionen differenziert aufgebaute Wälder zu etablieren oder zu erhalten. Dies lässt sich nur bei einer vertretbaren Verbissintensität erreichen. Deshalb hat der Gesetzgeber im Wald- und auch im Jagdgesetz geregelt, dass der Zustand der Waldverjüngung zu erfassen und zu beurteilen ist. Diesen gesetzlichen Auftrag erfüllt in Bayern eine quantitative Erhebung des Zustandes der Verjüngung mit Hilfe eines Stichprobenverfahrens, die alle drei Jahre wiederholt wird. Die Ergebnisse der Verbissaufnahmen fließen in Forstliche Gutachten mit Empfehlungen zum Abschuss in den einzelnen Hegegemeinschaften ein.

Aussagekraft des Verbissgutachtens in Frage gestellt

Die Ergebnisse der Erhebung im Jahre 2006 entfachten eine lebhafte Diskussion zur Aussagekraft der Forstlichen Gutachten. Insbesondere die Eignung des Verbissprozentes für die Beurteilung des Zustandes der Waldverjüngung wurde bezweifelt. Die Kritiker forderten, anstelle des Verbissprozentes die absolute Anzahl unverbissener Pflanzen auszuwerten. Weitere Vorschläge hoben auf die Berücksichtigung von Sollstammzahlen als Beurteilungsreferenz sowie auf die differenzierte Betrachtung von Teilpopulationen innerhalb der Waldverjüngung ab. Auf diese Weise soll der Schadensfähigkeit der verbissenen Bäumchen Rechnung getragen werden. Aufgrund dieser Diskussion wurde das 1984 entwickelte Verfahren zur Beurteilung der Waldverjüngung im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten nochmals wissenschaftlich überprüft, unter anderem zu folgenden drei Punkten:

  • Statistische Objektivität und Aussagekraft des bisherigen Inventurverfahrens
  • Eignung des Verbissprozentes als Indikator zur Quantifizierung der Verbisswirkungen
  • Vorschläge zur Weiterentwicklung des Verfahrens

Bayerisches Verfahren objektiv und zuverlässig

Aufgrund der Analyse steht fest, dass das bayerische Verfahren zur Erfassung und Beurteilung des Zustandes der Waldverjüngung repräsentative Verjüngungsflächen objektiv auswählt und den Verbiss dort mit Hilfe eines gut geeigneten Indikators sorgfältig misst. In Verbindung mit einer fundierten gutachtlichen Stellungnahme durch die vor Ort zuständigen Forstleute wird die Diskussion um den Zustand der Waldverjüngung auf eine quantitative und belastbare Grundlage gestellt. Dies fehlt bisher in anderen Bundesländern. Die vorgetragenen Kritikpunkte können im Wesentlichen entkräftet werden.

Autoren

  • Prof. Dr. Thomas Knoke
    leitet das Fachgebiet für Waldinventur und nachhaltige Nutzung der TU München. knoke@forst.wzw.tum.de
  • Prof. Dr. Torsten Hothorn
    arbeitet am Institut für Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität München.
  • Prof. Dr. Reinhard Mosandl
    leitet den Lehrstuhl für Waldbau der TU München.
  • Prof. em. Dr. Eckhard Kennel war bis 2004 Fachgebietsleiter für Waldinventur und nachhaltige Nutzung der TU München.