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StMELFLWFForschungs- und Projektkoordination → Informationen für Antragsteller
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Informationen für Antragsteller

Kuratoriumsprojekte sind mehrjährig laufende Projekte, deren Laufzeit 3 Jahre nicht überschreiten sollte. Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Projektskizzen sind der Geschäftsstelle des Kuratoriums bis zum 28. Februar jedes Jahres vorzulegen. Das Kuratorium gibt eine Empfehlung zur Förderungswürdigkeit des Forschungsvorhabens ab. Zu den positiv beurteilten Skizzen können Anträge ausgearbeitet und eingereicht werden. Die Entscheidung über die Projektanträge teilt die Geschäftsstelle dem Antragsteller anschließend an die Kuratoriumssitzung mit.

Projekte mit kurzer Projektlaufzeit und geringem Mittelbedarf kann bei sehr dringendem Forschungsbedarf auch unmittelbar das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fördern. Diese "ST-Projekte" müssen innerhalb des laufenden Haushaltsjahres vollständig abgewickelt werden. ST-Projekte können jederzeit bei der Geschäftsstelle des Kuratoriums eingereicht werden.

Weitere Informationen können nachfolgend heruntergeladen werden: