LWF-aktuell 95
Wald und Forstwirtschaft in Natura 2000-Gebieten

Titelseite der LWF-aktuell-Ausgabe: "Wald und Forstwirtschaft in Natura 2000-Gebieten"

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder kurz FFH-Richtlinie bildet zusammen mit der älteren Vogelschutzrichtlinie der EU seit 1992 das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000. Bayern hat 11,3% seiner Landesfläche als Natura 2000-Flächen an die EU gemeldet. Mehr als die Hälfte davon ist Wald, der als besonders naturnahe Vegetationsform deutlich herausragt. Es ist daher konsequent, dass die Forstverwaltung seit dem 4.8.2000 mit der »Gem.Bek. Schutz des Europäischen Netzes Natura 2000« umfassende Zuständigkeiten für die Wald-Schutzgüter in Bayern übernommen hat.

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