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Winfried Bücking
Bannwälder in Baden-Württemberg - LWF-aktuell 63

Bannwald – dieser Begriff für Naturwaldreservate lässt aufhorchen: Ein gebanntes Gebiet, das dem Menschen verschlossen ist oder ein Gebiet, in das der Mensch verbannt ist? In vielen Regionen trifft man auf diesen Begriff als Schutzwald, der nicht zerstört werden darf, andernorts als herrschaftliches Jagdgebiet, Tabuzone für den Normalbürger. In Baden-Württemberg hat er heute gesetzliche Bedeutung im Landeswaldgesetz als »... ein sich selbst überlassenes Waldreservat. Pflegemaßnahmen sind nicht erlaubt; anfallendes Holz darf nicht entnommen werden«. Ein Gebiet also, aus dem menschliche Aktivität verbannt ist. Aber es darf betreten und erlebt werden und es dient der Angewandten Forschung wie auch der Grundlagenforschung sowie dem Natur- und Artenschutz.

Totholz mit MoosZoombild vorhanden

Abbildung. Bannwälder sind Tabuzonen für die Forstwirtschaft. In den sich selbst überlassenen Reservaten entstehen so immer wieder spannende, oft auch bizarre Waldbilder.

In Baden-Württemberg bilden Bannwald und Schonwald die nach Waldgesetz mit Naturschutzzielrichtung ausgewiesenen Waldschutzgebiete. Der Schonwald, ein Reservat in Wäldern » ... in dem eine bestimmte Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten, ein bestimmter Bestandsaufbau oder ein bestimmtes Waldbiotop zu erhalten oder zu erneuern ist«, ist rechtlich einmalig in Deutschland.

Bannwald und Schonwald haben den gleichen Rang wie Naturschutzgebiete, aber auf der Grundlage des Waldgesetzes. Seit der jüngsten baden-württembergischen Verwaltungsreform im Jahr 2004, bei der die Forstdirektionen in Regierungspräsidien eingegliedert wurden, weisen sie die Regierungspräsidenten aus, ebenso wie Naturschutzgebiete. Naturschutzverwaltung und Forstverwaltung kooperieren bei gemeinsamen Gebietsausweisungen.

Gemeinsame größere Gebiete können deshalb auch als die Kategorien »Naturschutzgebiet und Bannwald« oder »Naturschutzgebiet und Schonwald« bezeichnet werden.

In Baden-Württemberg wurden bisher 109 Bannwälder auf 6.757 Hektar und 376 Schonwälder auf 18.395 Hektar Fläche ausgewiesen. Das Flächenziel der Bannwaldausweisung lautet ein Prozent der gesamten Waldfläche, das bedeutet etwa 13.000 Hektar landesweit; circa 0,6 Prozent sind bisher erreicht. Diese Vorgabe beruht auf der Abschätzung des Flächenumfangs, der notwendig erscheint, um Bannwälder repräsentativ für alle wichtigen Standorte und über das ganze Land verteilt auszuweisen.

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  • Winfried Bücking