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Christine Franz
Arterfassung in Wald-FFH-Gebieten - LWF-aktuell 69

So großflächig und systematisch wie im Rahmen von Natura 2000 wurden in Bayerns Wäldern noch nie Tier- und Pflanzenarten kartiert. Dies ist eine große Herausforderung für die Forstverwaltung, bei der man neue Wege beschreitet und unkonventionelle Methoden entwickelt.

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Bei den Fledermaus-Schulungen üben die Fledermaus-Kartierer die Artbestimmung auch am lebenden Objekt (Bild: H. Hatzelmann)

Im Fokus der FFH-Richtlinie steht neben dem Schutz von Lebensräumen auch der Erhalt von Arten. Als Artenschutzstrategie existieren zwei Hauptsäulen: die Ausweisung von Schutzgebieten (Anhang II-Arten) und der generelle Schutz einzelner Arten unabhängig von Schutzgebieten (Anhang IV-Arten). Die Mitgliedsstaaten sind zu einem Gebietsmanagement verpflichtet. Alle in den ausgewählten Gebieten vorkommenden Schutzobjekte sollen in einem günstigen Zustand erhalten werden. Voraussetzung dafür ist, ihren Erhaltungszustand zu ermitteln. Das Vorkommen, der genaue Bestand sowie die räumliche Verteilung der Arten und ihrer Habitate innerhalb der Natura-2000-Gebiete müssen hierzu erfasst werden.

Die Gesamtverantwortung für Natura 2000 in Bayern trägt zwar das Umweltministerium. Das Gebietsmanagement jedoch teilen sich Naturschutz- und Forstverwaltung. Hinsichtlich der Arterfassung in den FFH-Gebieten liegt grundsätzlich die Federführung für die Kartierung der Arten im Offenland bei den Naturschutzbehörden, für die Erfassung der Arten im Wald bei der Forstverwaltung.

Über einen Abstimmungsprozess zwischen Umwelt- und Forstverwaltung einigte man sich für jedes einzelne Gebiet, wer welche Arten erfasst. In 236 von 674 bayerischen FFH-Gebieten kartiert demnach der »Forst« die Arten des Anhangs II. Der Fokus liegt dabei vor allem auf den typischen Waldarten.

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